Ab 16. März gilt im Gesundheitsbereich eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bis dahin muss medizinisches und Pflegepersonal gegen Covid-19 geimpft sein. Die Arbeitgeber müssen dann einen Nachweis über den Impfstatus an die Gesundheitsämter übermitteln. Zwar ist die Impfquote in der Branche hoch, einige Fachkräfte lehnen die Spritze jedoch ab. Ihnen droht die unbezahlte Freistellung oder sogar Jobverlust.
Protest-Aktion