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Rechtlich zulässig: Umstrittenes Neubauprojekt in Oberbeuren entspricht Vorgaben

Diskussion im Bauausschuss

Rechtlich zulässig: Umstrittenes Neubauprojekt in Oberbeuren entspricht Vorgaben

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    Anwohner sind gegen den Bau eines Gebäudekomplexes mit 15 Wohneinheiten in Oberbeuren. Die Stadt hat keine Bedenken.
    Anwohner sind gegen den Bau eines Gebäudekomplexes mit 15 Wohneinheiten in Oberbeuren. Die Stadt hat keine Bedenken. Foto: Harald Langer

    Mit einem umstrittenen Antrag befasste sich der Bauausschuss der Stadt Kaufbeuren in seiner Sitzung am Mittwoch. Geplant ist der Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 15 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 28 Stellplätzen sowie drei weiteren oberirdischen Parkplätzen in der Alpenblickstraße in Oberbeuren. Laut Stadtverwaltung orientiert sich das Bauvorhaben an der bestehenden Bebauungsstruktur im Wohngebiet und ist genehmigungsfähig. Trotzdem regt sich erheblicher Widerstand aus der Nachbarschaft.

    Lesen Sie dazu: „Erdrückende Wirkung“ – Anwohner in Kaufbeuren gehen gegen Wohnbauprojekt vor.

    Cornelius Baur, direkter Nachbar des Grundstücks, trug seine Bedenken in der Sitzung vor – eine Möglichkeit, die Bürgern eingeräumt werden kann, wenn ihre Interessen unmittelbar betroffen sind. Baur und weitere Anwohner sind der Meinung, dass das Projekt ihr Wohngebiet überfordert. Sie wollen eine Veränderungssperre erreichen.

    OB Bosse weist Vorwurf der Abhängigkeiten zurück

    In einem Schreiben an die Verwaltung und alle Stadträte hatte Baur zudem den Vorwurf geäußert, in der Stadtverwaltung bestünden Abhängigkeiten, die die Objektivität der Entscheidungsprozesse beeinträchtigen. Oberbürgermeister Stefan Bosse wies dies zurück. Er betonte die Unabhängigkeit und Neutralität der Verwaltung in allen Bauangelegenheiten.

    Projekt fügt sich in die nähere Umgebung ein

    Das Neubauprojekt befindet sich im unbeplanten Innenbereich von Oberbeuren und wurde gemäß § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) geprüft. „Laut diesem Verfahren muss sich die Bebauung in Art und Maß der baulichen Nutzung sowie in der Bauweise in die nähere Umgebung einfügen“, wie Theresa Bartl, Leiterin der Abteilung Stadtplanung, in der Sitzung erläuterte. Demnach erfülle das Projekt alle gesetzlichen Kriterien, darunter die Sicherung der Erschließung und den Schutz gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse.

    Mit dem Antragsteller „mehrere Runden gedreht“ und Lösung erarbeitet

    Das Bauvorhaben ist nicht der erste Plan auf diesem Grundstück, der auf Widerstand stößt. Bereits in der Vergangenheit gab es seitens der Anwohner kritische Stimmen zu einem anderen Konzept. „Wir haben mit dem Antragsteller mehrere Runden gedreht und schließlich eine Lösung erarbeitet, die sich in die Umgebung einfügt und der vorhandenen Bebauung entspricht“, sagte Bartl. Baur hat eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, diese hat die Regierung von Schwaben um aufsichtliche Überprüfung gebeten. Der Anwalt begründet dies damit, dass das „Ergehen einer jedenfalls objektiv-rechtlich rechtswidrigen Baugenehmigung droht“. Bosse sieht dies als „ein völlig normales Verfahren“. Er habe noch nie ein Nachverdichtungsprojekt erlebt, das auf Beifall der Anlieger gestoßen sei.

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