Ab dem kommenden Montag geht es Lockdown-Spliss und Corona-Matten an den Pelz. Friseure und auch andere Betriebe, deren täglich Brot die Schönheit und das Wohlbefinden ihrer Kunden ist – Kosmetiksalons, Nagelstudios, Fußpflegeeinrichtungen – dürfen endlich ihre Türen wieder aufsperren. Die Maskenpflicht entfällt laut bayerischer Staatskanzlei bei Kunden nur, „soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt“, etwa bei der Gesichtspflege. Ansonsten gilt überall: zehn Quadratmeter Platz pro Kunde, Terminreservierung, FFP2-Masken für Kunden, OP-Masken für das Personal.
Beauty-Branche