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Kempten
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Wenn der Angeklagte fehlt: Abwesenheit schützt vor Strafe nicht

Gericht in Kempten

Wenn der Angeklagte fehlt: Abwesenheit schützt vor Strafe nicht

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    Vor dem Amtsgericht in Kempten erging ein Strafbefehl gegen einen Angeklagten. Zur Verhandlung war er nicht erschienen.
    Vor dem Amtsgericht in Kempten erging ein Strafbefehl gegen einen Angeklagten. Zur Verhandlung war er nicht erschienen. Foto: Alexander Kaya

    Beiträge zur Sozialversicherung hat ein 34-Jähriger nicht abgeführt. Als Arbeitgeber im Paketdienst prellte er der Anklage zufolge Kranken- und Rentenkassen sowie die Berufsgenossenschaft um mehr als 72.000 Euro. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Kempten fehlte der Mann unentschuldigt. Vor einer Strafe schützte ihn das freilich nicht.

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