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Kempten
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Amtsgericht Kempten verurteilt Wirt, der nicht genehmigten Spielautomaten betrieb

Gericht in Kempten

Beim illegalen Glücksspiel kennt der Staat wenig Pardon

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    Glücksspiele an Automaten sind in manchen Kneipen nach wie vor beliebt. Ohne Genehmigung ist der Betrieb allerdings strafbar.
    Glücksspiele an Automaten sind in manchen Kneipen nach wie vor beliebt. Ohne Genehmigung ist der Betrieb allerdings strafbar. Foto: Archivfoto: Bernd Weißbrod/dpa

    Es kommt doch einiges zusammen beim Glücksspiel: Über 2700 Euro hat ein Wirt mit einem Automaten innerhalb von acht Tagen eingenommen, steht in seinem Strafbefehl. Genehmigt war das Gerät allerdings nicht, die Justiz kam dem Mann auf die Schliche. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht ging es nun um die Höhe des Strafgelds.

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