Es kommt doch einiges zusammen beim Glücksspiel: Über 2700 Euro hat ein Wirt mit einem Automaten innerhalb von acht Tagen eingenommen, steht in seinem Strafbefehl. Genehmigt war das Gerät allerdings nicht, die Justiz kam dem Mann auf die Schliche. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht ging es nun um die Höhe des Strafgelds.
Gericht in Kempten