Hinter dem Juristen-Kürzel „ProstSchG“ verbirgt sich keineswegs die Schankgenehmigung für alkoholische Getränke. Vielmehr geht es um das ProstituiertenSchutzgesetz, das Mitte 2017 in Kraft trat. Demnach müssen die Gewerbetreibenden und die Anbieter entsprechender Etablissements verschiedene Voraussetzungen erfüllen – wie dies für andere Betätigungsfelder seit jeher üblich ist. Das Ordnungsamt ist für die Einhaltung der Regeln zuständig. Kürzlich bekamen die Beamten ungewöhnlichen Besuch.
Kempten