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Beschwerde aus dem Bordell

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    ARCHIV - ILLUSTRATION - Eine Prostituierte liegt am 23.01.2012 in Köln in einem Bordell auf einem Bett. (zu dpa «Aufregung um Bo
    ARCHIV - ILLUSTRATION - Eine Prostituierte liegt am 23.01.2012 in Köln in einem Bordell auf einem Bett. (zu dpa «Aufregung um Bo Foto: Oliver Berg

    Hinter dem Juristen-Kürzel „ProstSchG“ verbirgt sich keineswegs die Schankgenehmigung für alkoholische Getränke. Vielmehr geht es um das ProstituiertenSchutzgesetz, das Mitte 2017 in Kraft trat. Demnach müssen die Gewerbetreibenden und die Anbieter entsprechender Etablissements verschiedene Voraussetzungen erfüllen – wie dies für andere Betätigungsfelder seit jeher üblich ist. Das Ordnungsamt ist für die Einhaltung der Regeln zuständig. Kürzlich bekamen die Beamten ungewöhnlichen Besuch.

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