Platz für zwei weitere Wohnhäuser soll im Oyer Baugebiet Sonnenmulde entstehen – schon seit einiger Zeit beschäftigt sich der Gemeinderat mit dem Projekt zur Nachverdichtung. Bislang war vor allem die Sorge vor Überschwemmungen Thema im Verfahren, nun tun sich naturschutzrechtliche Bedenken auf: Laichende Tiere, bestehende Gehölze und die europäische Seekanne – eine Wasserpflanze – sollen geschützt werden. Aus dem einst künstlich angelegten Löschteich sei ein Biotop geworden. Bürgermeister Theo Haslach sagte während einer Sitzung des Gemeinderates: „Wir haben die Natur gewähren lassen.“
Bauen in Oy-Mittelberg: Naturschutzbehörden melden Auflagen an
Denn eigentlich sei die Fläche, die unmittelbar neben Teich und Katzenbach liegt, im Bebauungsplan als Spielplatz vermerkt. Umgesetzt hat die Gemeinde dieses Vorhaben aber nie. Statt Rutsche oder Schaukel soll bald schon ein Wohnhaus auf dem Grundstück entstehen können. Damit das bei Starkregen nicht geflutet wird, will die Gemeinde den Löschteich zurückbauen und den natürlichen Bachlauf wiederherstellen. Bauamtsleiter Nico Haug sagte: „Das unterstützen die Naturschutzbehörden auch, aber wir müssen doch einiges beachten.“ Zahlreiche Stellungnahmen seien im Auslegungsverfahren zur Änderung im Bebauungsplan eingegangen.

Seltene Pflanze "Seekanne" muss zwischenzeitlich umgesiedelt werden
Darin geht es etwa um die europäische Seekanne, eine in Deutschland eher seltene Wasserpflanze mit gelben Blüten. Haug sagte: „Die Pflanzen werden wir in den Weiher im Kurpark umheben und nach den Bauarbeiten wieder zurückbringen.“ Das werde von ökologischen Gutachtern begleitet. Gleiches gilt für Arbeiten am Gewässer. Diese sind nur von Mitte August bis Ende September möglich, um Fische und Amphibien zu schützen. Auch muss Schlamm an den Seiten des Bachlaufs gelagert werden, damit die Tiere wieder in ihren Lebensraum zurück gelangen können.
Solarmodule und Steingärten werde es keine geben
Damit das Biotop mit Bäumen und Sträuchern entlang des Bachlaufs erhalten bleibt, ist auch eine Änderung der geplanten Baufenster nötig, erläuterte Haug den Ratsmitgliedern. Denn es müsse ein Mindestabstand von fünf Metern zur Oberkante der Böschung am Ufer eingehalten werden. Und das Gremium entschied sich für weitere Änderungen: Regenwasser soll in Rückhalteeinrichtungen wie Zisterne und Drosselabfluss gesammelt werden. Ebenso schloss der Rat aus, dass Solarmodule auf freie Grünflächen entstehen können, auch Steingärten sollen unzulässig sein. Haslach sagte: „Das gilt aber nur für die zwei neuen Baugrundstücke, an den Regelungen für bestehende Wohnhäuser in dem Bereich ändert sich nichts.“
Der geänderte Bebauungsplan wird nun erneut öffentlich für Bürgerinnen und Bürger ausgelegt, außerdem können öffentliche Träger Stellung beziehen.