Kaum hängen die ersten Wahlplakate, schon reißen Unbekannte sie wieder ab oder beschmieren sie. Dabei handelt es sich hierbei keineswegs um ein Kavaliersdelikt, sondern um Sachbeschädigung, also um eine Straftat. Nach Angaben der Polizei wird das Delikt mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet – je nach Fall und Vorgeschichte. Nicht selten komme ein weiterer Straftatbestand hinzu, beispielsweise Beleidigung oder Volksverhetzung. Die Grünen, die wie andere betroffen sind, reagierten auf die Plakat-Schmierereien nun mit Humor – und engagierten einen Künstler.
Wahlwerbung in Kempten