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Die Gemeinde als GmbH: Unter diesen Voraussetzungen ist das erlaubt

Dorfentwicklung

Die Gemeinde als GmbH: Unter diesen Voraussetzungen ist das erlaubt

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    Die Gemeindeordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen Kommunen ein Unternehmen betreiben dürfen.
    Die Gemeindeordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen Kommunen ein Unternehmen betreiben dürfen. Foto: dpa

    Altusried möchte, wie berichtet, eine Gemeinde-Entwicklungsgesellschaft gründen. Den entsprechenden Beschluss hat der Gemeinderat bereits gefasst. In seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 12. Dezember, wählt das Gremium den Verwaltungsbeirat. Bürgermeister Max Boneberger verspricht sich von einer Gmbh mehr Effizienz bei Auftragsvergaben. Aber welche Regeln gelten eigentlich für eine gemeindliche GmbH?

    Die Rechtsaufsicht bei solchen Fragen ist beim Landratsamt Oberallgäu angesiedelt. Unter welchen Voraussetzungen eine Gemeinde eine GmbH gründen darf, regele die bayerische Gemeindeordnung, teilt die Behörde auf Anfrage mit. „Die Gemeinde kann Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung in folgenden Rechtsformen betreiben“, heißt es darin. Als Eigenbetrieb, als selbstständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts und in den Rechtsformen des Privatrechts.

    Unternehmen mit „Gemeinwohlorientierung“ sind zulässig

    Zulässig sei das aber nur, wenn diese GmbH einem öffentlichen Zweck dient im Sinne einer „Gemeinwohlorientierung“. Zudem sollte Art und Umfang des jeweiligen Unternehmens zum Bedarf der Gemeinde passen. Und die Aufgaben, die der GmbH übertragen werden, sollten geeignet sein, um sie außerhalb der Gemeindeverwaltung zu erfüllen.

    Vergeben Gemeinden Aufträge etwa für Bauarbeiten, müssen sie dabei bestimmte Regeln einhalten. Denn Gemeinden gelten als öffentliche Auftraggeber. Beispielsweise sind sie verpflichtet, den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter auszuwählen. Aber wie läuft das ab, wenn nicht die Gemeinde, sondern deren Entwicklungsgesellschaft einen Auftrag vergibt?

    GmbH einer Gemeinde ist öffentlicher Auftraggeber

    „Sofern es sich bei dem Unternehmen um ein überwiegend kommunal bestimmtes Unternehmen des Privatrechts handelt, unterliegt es den gleichen vergaberechtlichen Vorschriften wie eine Gemeinde“, heißt es vom Landratsamt. Indem eine Gemeinde mit einer Gmbh also eine Gemeindeaufgabe erfüllt, „ist die GmbH ebenso ein öffentlicher Auftraggeber“.

    Welchem Zweck die Gemeinde-Entwicklungsgesellschaft in Altusried dienen soll, verrät Boneberger noch nicht. Klar ist aber, dass konkrete Projekte von der Gesellschaft umgesetzt werden sollen.

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