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Die Gemeinde als GmbH: Unter diesen Voraussetzungen ist das erlaubt

Dorfentwicklung

Die Gemeinde als GmbH: Unter diesen Voraussetzungen ist das erlaubt

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    Die Gemeindeordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen Kommunen ein Unternehmen betreiben dürfen.
    Die Gemeindeordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen Kommunen ein Unternehmen betreiben dürfen. Foto: dpa

    Altusried möchte, wie berichtet, eine Gemeinde-Entwicklungsgesellschaft gründen. Den entsprechenden Beschluss hat der Gemeinderat bereits gefasst. In seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 12. Dezember, wählt das Gremium den Verwaltungsbeirat. Bürgermeister Max Boneberger verspricht sich von einer Gmbh mehr Effizienz bei Auftragsvergaben. Aber welche Regeln gelten eigentlich für eine gemeindliche GmbH?

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