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Gesunder Baum soll gefällt werden trotz Baumschutzverordnung.

Baumschutz in Kempten

Kempten: Gesunder Baum - trotzdem soll er gefällt werden

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    Die Atlas-Zeder ist gesund und steht unter der Baumschutzverordnung Kempten. Trotzdem soll der Baum gefällt werden.
    Die Atlas-Zeder ist gesund und steht unter der Baumschutzverordnung Kempten. Trotzdem soll der Baum gefällt werden. Foto: Franziska Jahn

    Vor 20 Jahren ist Snejana Giehl in ein Reihenhaus in Kempten gezogen. Schon damals stand ein hoher Nadelbaum in ihrem Vorgarten. Er sei ein Grund dafür gewesen, dass die Gynäkologin in das Haus einzog. Die Atlas-Zeder ist zwölf Meter hoch und gesund. Das bestätigt ein Gutachter, den Giehl im Sommer beauftragte, den Baum zu untersuchen. Doch die Atlas-Zeder macht zu viel Dreck, finden Giehls Nachbarn. Daher soll der Baum noch vor Jahresende gefällt werden, obwohl er unter die Kemptener Baumschutzverordnung fällt.

    Einmal im Jahr, zwischen August und Oktober, verliert die Atlas-Zeder ihre Nadeln und Zapfen. Der Dreck, der dabei entsteht, halten ihre Nachbarn für unzumutbar. Im April zogen die Nachbarn vor Gericht - Giehl solle den Baum fällen. Auf ihren Vorschlag, sie selbst würde den Dreck des Baumes bei ihren Nachbarn beseitigen, gingen sie nicht ein.

    Mehr Bäume für eine bessere Lebensqualität

    Vor Gericht einigte sich Giehl mit ihren Nachbarn schließlich darauf, die Atlas-Zeder bis Ende des Jahres zu fällen. Einverstanden war sie mit dem Vergleich allerdings nicht: „Ich habe mich unter Druck gesetzt gefühlt. Ich dachte, es gäbe keine andere Möglichkeit.“ Dass es in Kempten eine Baumschutzverordnung gibt, habe Giehl erst Monate später erfahren.

    In Kempten stehen Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter unter besonderem Schutz und dürfen nicht ohne Weiteres gefällt werden. Mit der Baumschutzverordnung will die Stadt einen Teil zum Klimaschutz beitragen, das Stadtklima und die Lebensqualität verbessern und Erholungs- und Naturräume bewahren.

    Die Atlas-Zeder von Snejana Giehl hat einen Stammumfang von 133 Zentimetern und fällt damit unter die Baumschutzverordnung. Im Sommer stellte Giehl einen Antrag an die Stadt, um den Baum fällen zu dürfen. Schließlich verpflichtete sie sich vor Gericht dazu. „Ich habe gehofft, dass die Stadt meinen Antrag ablehnt und meinen Baum schützt, aber sie hat zugestimmt“, sagt Giehl.

    Laubbaum statt Atlas-Zeder

    Die Atlas-Zeder beeinträchtige ein Grundstück oder Gebäude auf unzumutbare Art und Weise, wie die Stadt auf Nachfrage der Redaktion bekannt gab. Daher erlaube sie die Fällung. Als Ersatz soll Giehl einen heimischen Laubbaum an die Stelle der Atlas-Zeder pflanzen. Er biete Nahrung für Vögel und Insekten und eignet sich laut Stadtverwaltung besser für den Vorgarten.

    Am 20. Dezember fliegt Giehl mit ihrem Mann für ein paar Tage in Urlaub. Sie will nicht da sein, wenn ihr Baum fällt. Ohne den Baum sei ihr Haus nicht mehr ihr Zuhause, sagt sie. Vielleicht werde sie sogar wegziehen.

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