„Wie bitte? Grünanlagensatzung?“ Die jungen Leute, die sich mit einem Sechser-Pack Bier um einen Tisch im Kemptener Hofgarten niedergelassen haben, schauen den Reporter fragend an. Einer weiß, dass früher Alkohol in Parks und öffentlichen Gärten gänzlich untersagt war. „Aber das gilt doch nicht mehr, solange nichts ausartet.“ Recht hat er. Dieses Verbot wurde gelockert.
Umstrittene Grünanlagensatzung
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden