Immer wieder landen Fälle vor Gericht, die teilweise schon Jahre zurückliegen. Bisweilen können sich Beschuldigte und Zeugen - auch Ermittler - nur noch bruchstückhaft erinnern. Kürzlich klang bei einem Urteil vor dem Amtsgericht an, dass es interne Gründe für Verzögerungen in der Rechtsprechung gab. In der Strafzumessung kann das zugunsten der jeweiligen Angeklagten gewertet werden. Dem Ziel, Strafen „auf dem Fuß“ folgen zu lassen, widersprechen lange Vorlaufzeiten vor Urteilen. Die Justiz nennt Ursachen.
Justiz in Kempten