Fünfstellige private Forderungen stehen im Raum, über die genaue Höhe will niemand Bescheid wissen. Gesichert ist lediglich, dass eine Frau monatlich 200 Euro dafür abstottert, und zwar seit Jahren. Diese Zahlungen, die der Tilgung seiner Altschulden dienen, verschwieg ein heute 58-Jähriger, als er beim Jobcenter mehrfach Grundsicherung beantragte. So überwies ihm die Behörde insgesamt über 10 000 Euro, die ihm nicht zustanden. Betrug, sagt das Kemptener Amtsgericht. Der mittellose Mann wird zu einer Geldstrafe verurteilt: 160 Tagessätze à zehn Euro sind fällig.
Betrug