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Neue Regelung für die Vergabe von Betreuungsplätzen in Wiggensbach

Wiggensbach

Wer einen Betreuungsplatz möchte, muss bestimmte Kriterien erfüllen

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    Festgelegte Kriterien sollen in Wiggensbach künftig über die Vergabe von Betreuungsplätzen in der Krippe, dem Kindergarten und der Schulkindbetreuung entscheiden. (Symbolbild)
    Festgelegte Kriterien sollen in Wiggensbach künftig über die Vergabe von Betreuungsplätzen in der Krippe, dem Kindergarten und der Schulkindbetreuung entscheiden. (Symbolbild) Foto: Martina Diemand

    Wer seinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Gemeinde Wiggensbach hat, hat künftig die besten Chancen, auch einen Betreuungsplatz für sein Kind in Wiggensbach zu bekommen. In die Schulkindbetreuung dürfen nur Kinder, die auch in Wiggensbach die Grundschule besuchen oder einen besonderen Hilfebedarf haben. Bei der Aufnahme in die Krippe und den Kindergarten haben ältere Kinder vor den jüngeren Vorrang.

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