In etlichen bayerischen Kommunen mühen sich Eltern verzweifelt um einen Kita-Platz – oft vergeblich. Nicht so in Marktoberdorf. Der Stadt ist es für das anstehende Betreuungsjahr gelungen, alle angemeldeten Kinder unterzubringen – sei es in Krippe, Kindergarten oder Hort. Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Marktoberdorf erfüllt diesen Anspruch. (Lesen Sie auch: Pflegefamilien im Ostallgäu dringend gesucht)
Kinderbetreung