Seit 1. Januar ist Schluss: Zum Jahreswechsel lief die Frist zur Nachrüstung älterer Feuerstätten ab. Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen ab sofort strengere Grenzwerte einhalten: Sie dürfen laut Bundesimmissionsschutzverordnung jeweils nicht mehr als 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen. „Wer seinen Kamin oder Ofen weiter betreiben will, muss seit Jahresanfang nachweisen, dass dieser die neuen Grenzwerte einhält“, sagt Martin Sambale, Geschäftsführer des Energie- und Umweltzentrums Allgäu (eza).
Alles vorbei? Diese Ausnahmen gibt es für Kaminöfen
Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, muss laut eza ein Staubfilter nachgerüstet werden. Grenzwerte, Nachrüstung und eine mögliche Außerbetriebnahme kontrolliert der Schornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau. Für bestimmte Öfen gibt es Ausnahmen. Dazu zählen ältere Geräte, die bereits der ersten Stufe der Verordnung entsprechen und historische Kaminöfen, die vor 1950 errichtet wurden. In Immobilien, die keine andere Heizquelle haben, ist der Betrieb ebenfalls weiter möglich.
Bei Fragen zum Einsatz von Holz als Brennstoff hilft die gemeinsame Energieberatung des eza und der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich vor Ort statt. Mehr Informationen unter www.eza-energieberatung.de und www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
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