Auf Grund der Vorgaben des Bundes hat der Freistaat Bayern bis 2026 1,1 Prozent und bis 2032 1,8 Prozent der Landesfläche als „Vorranggebiete für Windenergie“ auszuweisen. Wird diese Vorgabe nicht erreicht, sind zukünftig Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zulässig, sofern nicht öffentliche Belange oder einzuhaltende Abstandsflächen entgegenstehen. (Lesen Sie dazu: Hier könnten im Allgäu weitere Windräder aufgestellt werden.)
Marktgemeinderat