Die Tierrechtsorganisation Peta hat nach eigenen Angaben bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Anzeige gegen einen Betrieb mit Anbindehaltung im Landkreis Landsberg erstattet. Grundlage der Strafanzeige ist laut einer Pressemitteilung ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Münster, das im Februar Anbindehaltung als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wertete.
Wie Wolfgang Müller, Pressesprecher des Landratsamts, auf Nachfrage mitteilt, wisse die Behörde bis dato nichts von der Anzeige. "Anbindehaltung ist grundsätzlich erst einmal auch nicht verboten."
Tierrechtsorganisation fordert Verbot der Anbindehaltung in Landsberger Betrieb
Wie eine Sprecherin der Tierrechtsorganisation auf Nachfrage mitteilt, geht es bei der Strafanzeige ausschließlich um die Anbindehaltung der Rinder. Peta hat im November Strafanzeigen gegen 26 Rinderhaltungsbetriebe in Süddeutschland erstattet – 19 davon liegen in Bayern und sieben in Baden-Württemberg. Die Tierrechtsorganisation ruft die bayerische Landwirtschaftsministerin Michael Kaniber (CSU)und den baden-württembergischen Minister Peter Hauk (CDU) auf, Anbindehaltung sofort zu verbieten.
Gleichzeitig sollten sie Landwirtinnen und Landwirte mit Ausstiegshilfen unterstützen. Da die Landesregierungen einen schnellen Ausstieg aus der Haltungsform blockieren, ruft Peta Verbraucherinnen und Verbraucher auf, insbesondere Milch und Milchprodukte aus Bayern und Baden-Württemberg konsequent zu boykottieren.
Bei der Anbindehaltung werden die Kühe und Bullen das ganze Jahr lang oder während der langen Wintermonate an einem Platz im Stall fixiert und dort gehalten, heißt es in der Pressemitteilung. Sie könnten sich nicht bewegen, umdrehen, putzen oder soziale Interaktionen mit Artgenossen eingehen. Den Tieren werde damit die meiste Zeit ihres Lebens das gesamte Repertoire arteigener Verhaltensweisen verwehrt.