Wenn Arbeitnehmer krank werden, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld. Dies ist in der Regel nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit der Fall und wird von der Krankenkasse ausbezahlt. Aber wie sieht es eigentlich im Ruhestand aus - bekommen Rentner auch Krankengeld?
Kann ich Krankengeld bekommen, wenn ich in Rente bin?
Rentnerinnen und Rentner sind in der Regel im Ruhestand genauso versichert wie im bisherigen Erwerbsleben, wie die Deutsche Krankenversicherung mitteilt. Auch während der Rente müssen sie Beiträge zur Krankenkasse zahlen.
Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Rentner zahlen monatlich Beiträge, die von der Höhe ihrer Einkommen abhängen. Dafür bekommen sie im Krankheitsfall die nötigen Leistungen. Wer privat krankenversichert ist, zahlt jeden Monat einkommensunabhängige Beiträge an die Versicherung. Die Höhe der Beiträge hängt von den versicherten Risiken ab. Die Deutsche Krankenversicherung beteiligt sich an den Beiträgen.
Es gibt bei der Krankenversicherung im Alter allerdings einen entscheidenden Unterschied: Krankengeld erhalten die meisten Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung zufolge nicht mehr.
Laut der Techniker-Krankenkasse fällt das Krankengeld während der Rente bei folgenden Rentenarten weg:
- Rente wegen Alters
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Ruhegehalt
- Vorruhestandsgeld
- Vergleichbare ausländische Leistungen
- Vergleichbare Leistungen aus einer öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtung oder Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe
Der Anspruch auf Krankengeld endet dann an dem Tag, an dem die Rente des Versicherten beginnt.
Übrigens: Rentnerinnen und Rentner müssen nicht nur Beiträge zur Krankenversicherung, sondern auch zur Pflegeversicherung zahlen. Wer nicht mehr privat versichert sein will, hat die Möglichkeit, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren.