Unter falschem Namen und falscher Kontonummer hatte ein 34-Jähriger im Internet eine Tankkarte bestellt. Damit kann bargeldlos getankt werden, der Betrag wird monatlich abgebucht. Nachdem er die Karte erhalten hatte, inserierte er im Internet, dass er Fahrzeuge für einen Euro pro Liter betanken würde. Zur Tatzeit, von Oktober bis November 2022, kostete der Liter Benzin über zwei Euro. In kürzester Zeit meldeten sich mehrere Interessenten auf das Inserat. Der Mann ließ sich von seiner damaligen Freundin, die bei dem Verfahren mit angeklagt war, zu den Tankstellen fahren, da er selbst wegen verschiedener Delikte keinen Führerschein mehr besaß.
Landkreis Augsburg