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Pflege: Tariftreuegesetz in der Pflege: Was bedeutet das?

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Tariftreuegesetz in der Pflege: Was bedeutet das?

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    Das Tariftreuegesetz soll für eine bessere Bezahlung in der Pflege sorgen und den Beruf attraktiver machen.
    Das Tariftreuegesetz soll für eine bessere Bezahlung in der Pflege sorgen und den Beruf attraktiver machen. Foto: Federico Gambarini, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland herrscht ein Pflegenotstand. Laut dem Deutschen Pflegehilfswerk fehlen allein in der Altenpflege aktuell 154.089 Fachkräfte, um eine angemessene Betreuung von pflegebedürftigen Menschen zu gewährleisten. Bis 2030 würde Prognosen zufolge zudem ein Mehrbedarf von 300.000 Stellen in der Pflege entstehen. Denn die Personalsituation sowie der -bedarf folge dem demografischen Wandel der Gesellschaft.

    Daher hat die Bundesregierung schon mit der sogenannten "kleinen Pflegereform" 2022 - bzw. dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) - versucht den Beruf attraktiver zu machen. Seit 1. September 2022 gilt dementsprechend das Tariftreuegesetz in der Pflege. Doch was ist das eigentlich genau, welche Tarifverträge gibt es in der Pflege und wie hoch ist der Mindestlohn für Pflegekräfte?

    Übrigens: Auch die Pflegereform 2023 sieht Verbesserungen für Pflegekräfte vor sowie Leistungsanpassungen für Pflegebedürftige.

    Was ist das Tariftreuegesetz in der Pflege?

    Auf Grundlage der kleinen Pflegereform ist am 1. September 2022 das Tariftreuegesetz in Kraft getreten. Laut dem Bundesgesundheitsministerium werden demnach seitdem nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif, den kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen oder mindestens angelehnt an diese entlohnen. Tun sie dies nicht, verlieren sie ihre Zulassung. Doch was bedeutet das genau?

    Laut dem Pflegeschutzbund BIVA hatte die Einführung des Tariftreuegesetzes für viele Pflegekräfte bessere Löhne zur Folge. Dabei wurden auch Untergrenzen in Form von Mindestlöhnen festgelegt. Im September 2022 lagen diese für ungelernte Pflegekräfte bei 13,70 Euro, für qualifizierte Pflegekräfte bei 14,60 Euro und für Pflegefachkräfte bei 17,10 Euro.

    Welche Tarifverträge gibt es und welcher gilt in der Pflege?

    Da es in der Pflege viele verschiedene Trägerschaften gibt, gibt es nicht den einen Tarifvertrag. Laut dem GVGW haben Einrichtungen drei Optionen die Bezahlung nach Tarif umzusetzen. So müssen sie dem Bundesgesundheitsministerium zufolge selbst tarifgebunden sein, sich also einen Tarifvertrag anschließen oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung folgen.

    Will sich eine Einrichtung keinem Tarifvertrag anschließen, besteht laut dem Bundesgesundheitsministerium auch die Möglichkeit die Pflegekräfte mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder dem Tarif eines kirchlichen Trägers zu entlohnen. Ausschlaggebend sind dabei laut dem Pflegeschutzbund in einigen Bundesländern die gemittelten Tarife, also der Durchschnitt im jeweiligen Bundesland.

    Tarif: Wie hoch ist der Mindestlohn in der Pflege?

    Der Mindestlohn in der Pflege ist seit Einführung des Tariftreuegesetzes erneut angestiegen. Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge ist die Anpassung gesetzlich geregelt und wird nach Empfehlungen der Pflegekommission bestehend aus weltlichen und kirchlichen Trägern aus der Pflege durch eine Rechtsverordnung verbindlich.

    Zuletzt wurden die Mindestlöhne in der Pflege am 1. Mai 2023 erhöht. Pflegehilfskräfte erhalten seitdem 13,90 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten 14,90 Euro und Pflegefachkräfte 17,65 Euro. Zum 1. Dezember 2023 steht außerdem die nächste Erhöhung an. Pflegehilfskräfte erhalten dann 14,15 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten 15,25 Euro und Pflegefachkräfte 18,25 Euro.

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