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Einreisekontrollen am Flughafen: Grenzpolizei stoppt illegale Einreisen am Allgäu Airport in Memmingen

Polizei am Allgäu Airport

Grenzpolizei verhindert illegale Einreisen und vollstreckt Haftbefehl

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    Die Polizei hat am Flughafen Memmingen mehrere Straftaten aufgedeckt.
    Die Polizei hat am Flughafen Memmingen mehrere Straftaten aufgedeckt. Foto: David Yeow

    Grenzpolizisten haben am Donnerstag gleich mehrere Menschen gestoppt, die unerlaubt nach Deutschland einreisen wollten. Das teilte die Polizei mit.

    Mehrere Aufenthaltsverstöße und Einreiseverweigerungen am Allgäu Airport

    Zwei Australier hielten sich demnach trotz Ablauf ihrer österreichischen Visa weiterhin im Schengen Raum auf. Ein Georgier wies sich bei der Kontrolle mit einem abgelaufenen französischen Asylgesuchdokument aus. Die Polizisten stellten fest, dass sich dieser seit 2023 unerlaubt in Frankreich und somit im Schengen Raum aufhält. Gegen alle Betroffenen leiteten die Beamten Strafverfahren aufgrund des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Einreise ein.

    Zudem verweigerten die Grenzbeamten einer Georgierin die Einreise nach Deutschland, da gegen sie ein von Österreich verhängtes, schengenweites Einreise- und Aufenthaltsverbot bestand. Sie musste schließlich wieder ihren Heimatflug antreten.

    Person mit Haftbefehl am Allgäu Airport geschnappt

    Bei einer Ausreisekontrolle fiel den Beamten der Grenzpolizei ein 30-jähriger Passagier auf, welcher seitens der Staatsanwaltschaft mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Der Mann beging laut Polizeimeldung Insolvenzverschleppung, weswegen eine Geldstrafe von einem hohen vierstelligen Betrag gegen ihn verhängt wurde. Er konnte seine Haftstrafe durch die Zahlung der geforderten Geldstrafe abwenden. Anschließend durfte er seinen geplanten Flug antreten.

    Des Weiteren stellten die Beamten bei einem usbekischen Mann fest, dass dieser ohne die erforderliche deutsche Arbeitserlaubnis lediglich mit einem polnischen Aufenthaltstitel in Deutschland arbeitet. Gegen den 32-Jährigen leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Der Betroffene muss Deutschland nun innerhalb einer festgesetzten Frist nachweislich verlassen,

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