Ein Bär treibt in Tirol sein Unwesen. Mehrere Nutztiere im Bezirk Landeck gehen bereits auf das Konto des Braunbären. Unter anderem wurden Ende Juli zwei tote Esel im Gemeindegebiet von Pfunds gefunden, DNA-Spuren bestätigten einen Bären als Verursacher. Bei einem toten Pony, das in einem Almgebiet nahe Fiss aufgefunden wurde, steht der Nachweis noch aus.
Dennoch zieht die Landesregierung von Tirol jetzt Konsequenzen. Sie erließ eine Verordnung, nach der der Bär jetzt „vergrämt“ werden soll. „Unter Vergrämung versteht man Maßnahmen, die gezielt darauf abzielen, das Tier abzuschrecken und ihm beizubringen, dass die Nähe des Menschen unangenehm oder gefährlich ist, ohne es zu verletzen oder zu töten. Dazu zählen laut Verordnung Lichtreize in Verbindung mit akustischen Signalen, Gummigeschosse oder Knallkörper“, so die Landesregierung.

Tirol will Bär mit Gummigeschossen vergrämen
„Wir nehmen die Sorgen der Bevölkerung und der Almwirtschaft sehr ernst und beobachten die Lage sehr genau“, sagte Josef Geisler, stellvertretender Landeshauptmann von Tirol. Grundsätzlich gebe es zwar keinen Hinweis darauf, dass der Bär sich Menschen oder siedlungen nähere oder anfange, die Scheu vor Menschen zu verlieren. Für die Tiroler Almwirtschaft stellt die Präsenz von Bären, die Nutztiere reißen, aber eine Gefahrenquelle dar.
Wo in Tirol der Braunbär sich gerade aufhält, ist den Behörden zufolge unklar. Auch deshalb wird geprüft, ob man dem Raubtier möglicherweise, wenn es denn entdeckt wird, einen Sender verpassen kann. „Auch wenn sich Expertinnen und Experten einig sind, dass die Besenderung eines Bären ein herausforderndes Vorhaben ist, wollen wir nichts unversucht lassen“, so Geisler. Sollte es gelingen, den Bären mit einem Sender zu versehen, diene das aber vor allem wissenschaftlichen Zwecken. „Rissereignisse können damit im Vorfeld jedoch nicht verhindert werden.“

Bär in Tirol ist durch EU-Gesetzgebung streng geschützt
„Sollte sich abzeichnen, dass von einem Bären wider die aktuellen Einschätzungen unserer Expertinnen und Experten eine unmittelbare Gefahr für Menschen ausgeht, werden wir weitere Schritte setzen“, betonte Geisler weiter. Klar sei allerdings auch: Angesichts der Gesetzeslage auf EU-Ebene habe man beim Bären, der als streng geschützt gilt, noch weniger Handhabe als beim Wolf.
Die Verordnung zur Vergrämung des Bären in Tirol gilt zunächst für acht Wochen.
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