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Bombendrohung in Vorarlberg: Junger Mann muss nun Polizeieinsatz und Strafe bezahlen

Polizeieinsatz ausgelöst

Junger Mann aus Vorarlberg muss für Bombendrohung tief in die Tasche greifen

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    Dem 18-Jährigen werden die Folgen seiner Bombendrohung nun in Rechnung gestellt.
    Dem 18-Jährigen werden die Folgen seiner Bombendrohung nun in Rechnung gestellt. Foto: Matthias Röder, dpa (Symbolbild)

    Ein 18-Jähriger, der im vergangenen Dezember auf Social Media eine Bombendrohung gegen die Polizei Vorarlberg gerichtet hatte, muss nun dafür aufkommen. Die Polizei stellt ihm den Einsatz, der auf die Drohung folgte, in Rechnung. Hinzu kommt eine gerichtliche Strafe. Denn schon das Aussprechen einer Bombendrohung ist laut Polizei eine Straftat, die finanzielle Folgen nach sich ziehen kann.

    Polizeidirektorin in Vorarlberg: „Ich bin froh, dass sich die Drohung als Falschmeldung herausgestellt hat“

    Die Landespolizeidirektorin Uta Bachmann kommentierte den Vorfall: „Ich gratuliere den Kolleginnen und Kollegen zur Ausforschung des Urhebers der Drohung. Ich bin froh, dass sich die Drohung als Falschmeldung herausgestellt hat und keine konkrete Bedrohung herrschte. Wir werden derartige Einsätze den Verursachern weiterhin konsequent in Rechnung stellen.“

    Auf die Drohung im Dezember folgte ein umfangreicher Polizeieinsatz

    Die Drohung im Dezember zog der Polizei zufolge einen größeren Einsatz nach sich, bei der Spezialeinheiten und IT-Ermittler beteiligt waren. Das Landeskriminalamt Vorarlberg machte den Tatverdächtigen nach kurzer Zeit ausfindig und nahm ihn fest. Die Ermittlungen zeigten, dass zu keiner Zeit Gefahr bestand. Der junge Mann gestand die Tat, gab aber keinen Grund für die Drohung an.

    Die Drohung des jungen Mannes bestand aus sechs Wörtern - die Strafe dafür ist hoch

    Konkret bedeutet dies nun, dass der 18-Jährige für die einmalige Drohung, die aus sechs Wörtern bestand, eine Kostenvorschreibung für den Einsatz von regulären und Spezialkräften in Höhe von knapp 1500 Euro bekommt. Die Rechtsgrundlage für die Übernahme der Kosten fahrlässig ausgelöster Polizeieinsätze findet sich im Sicherheitspolizeigesetz.

    Lesen Sie auch von einer Drohung an einer Füssener Schule im vergangenen Dezember.

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