Die Corona-Impfpflicht in Österreich wird möglicherweise später kommen als von der Bundesregierung ursprünglich geplant. Der Grund: Die Technik ist noch nicht so weit.
Wenige Wochen vor dem eigentlich geplanten Start der Impfpflicht in Österreich meldete sich am Freitag die ELGA GmbH zu Wort, die die Impflicht über das österreichische Impfregister technisch realisieren soll. "Die ELGA GmbH und deren Umsetzungs-Partner werden für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022 benötigen", heißt es in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf, mit dem die Impfpflicht rechtlich geregelt werden soll.
Man sei bei Erstellung des Begutachtungsentwurfes nicht konsultiert worden, heißt es in Richtung der österreichischen Bundesregierung weiter. „Hinsichtlich der technischen Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister und der dafür notwendigen Umsetzungszeiten" seien so noch "Änderungen geboten“.
In Österreich werden - anders als in Deutschland - alle Impfdaten in einem zentralen Impfregister gespeichert. Auch die Corona-Schutzimpfungen werden in diesem Register gespeichert, Ärzte können Impfdaten über verschiedene Zugänge direkt in das System übermitteln. Im Umkehrschluss wird so auch deutlich, wer sich nicht gegen Covid-19 hat impfen lassen.
In Österreich gibt es ein zentrales Impfregister
Die ELGA schlug vor, die zeitliche Verzögerung "für ein finanzielles Anreizsystem mittels Gutscheinen für alle Personen mit drei Teilimpfungen" zu nutzen. Außerdem schlug sie vor, die Strafen, die Impfgegner künftig zahlen sollen, in das Gesundheitssystem zu investieren. "Derzeit erfüllen fast 1,5 Millionen Personen nicht die Anforderungen der Impfpflicht. Sollten diese über zwei Jahre bis zu achtmal Strafe zahlen müssen, so könnten in den nächsten zwei Jahren bis zu 7 Mrd. EUR als Strafen in das Gesundheitssystem zurückfließen", hieß es.
Das Gesetz zur Corona-Impfpflicht in Österreich soll am 17. Januar im Gesundheitsausschuss des Nationalrats diskutiert werden.
Wie der ORD berichtet, nutzten auch Impfgegner und -skeptiker die Möglichkeit der Stellungnahme zu dem Gesetz, um die Parlamentswebsite "mit gleichlautenden Serieneinträgen zu fluten". Da so rund 88.000 Einträge eingingen, sei es schwierig gewesen, die Stellungnahmen offizieller Stellen überhaupt noch zu finden.
Update: Gesundheitsministerium bleibt bei Zeitplan für Einführung der Impfpflicht
Das Gesundheitsministerium zeigte sich unbeirrt. Ein erster Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister sei im Gesetzentwurf am 15. März vorgesehen. Sollte aus den Stellungnahmen hervorgehen, dass eine Änderung im Fristenlauf benötigt werde, werde das "selbstverständlich berücksichtigt". Dies ändere aber nichts am Inkrafttreten der Impflicht mit Februar, hieß es. "Die Einhaltung der Impfpflicht soll ab diesem Zeitpunkt zudem im Rahmen von behördlichen Kontrollen breit kontrolliert werden."