Am italienischen Nationalfeiertag "Fest der Republik" dürfen Lkw nicht nach Italien fahren, es gilt ein Fahrverbot.
Bild: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)
Am italienischen Nationalfeiertag "Fest der Republik" dürfen Lkw nicht nach Italien fahren, es gilt ein Fahrverbot.
Bild: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)
Am kommenden Freitag, 2. Juni, gibt es für Lkw über 7,5 Tonnen eine Fahrverbot auf zwei österreichischen Autobahnen. Grund ist der italienische Nationalfeiertag "Fest der Republik". Die Landespolizeidirektion Tirol teilt mit, dass das Verbot von 9 bis 22 Uhr für folgende Autobahnen gilt:
Das Fahrverbot gilt für Fahrten, deren Ziel in Italien liegt oder über Italien erreicht werden soll. Betroffen sind diese Gefährte:
Lastwagen-Fahrer, die zwar das Ziel der Fahrt südlich des Brenners erreichen, aber nachweislich ihren Wohnsitz oder Firmensitz in Österreich anfahren und dort das Fahrverbot abwarten, können ihre Fahrt dorthin fortsetzen.
Es gibt eine Vielzahl an Ausnahmen für das Fahrverbot am Feiertag. Dazu gehören unter anderem Fahrten von Postsendungen, des Abschleppdienstes, der medizinischen Versorgung und auch unaufschiebbare Fahrten mit Lastkraftwagen.
Andere Fahrverbote, insbesondere das Nachtfahrverbot und Lkw-Fahrverbot aufgrund des "Immissionsschutzgesetz-Luft" bleiben dadurch unberührt und sind zu beachten.
In den Tagen vor dem Fahrverbot sowie am 3. Juni, morgens, ist mit erhöhtem Schwerverkehrsaufkommen auf der Inntal- und Brennerautobahn zu rechnen. Daher wird es bei Kufstein-Nord Blockabfertigungen geben. Ab fünf Uhr morgens soll der Schwerverkehr in Fahrtrichtung Innsbruck so verlangsamt und falls nötig auch ganz zum Stillstand gebracht werden, dass pro Stunde nur etwa 300 Lkw von Deutschland kommend auf der A12 unterwegs sind.
Die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer sollen die Inntal- Brennerstrecke großräumig umfahren oder bereits vor der Einfahrt nach Österreich geeignete Parkplätze anfahren und dort die bestehenden Verbote abwarten. Die Landespolizeidirektion Tirol weist darauf hin, dass nicht unter die Ausnahmeregelung fallende Lkw an der Einreise nach Österreich in Kufstein-Nord gehindert werden und wieder umkehren müssen.