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Lockdown in Österreich endet fast überall: Infos zu Corona-Regeln und Hotels

Ausgangsperre für Ungeimpfte bleibt

Lockdown in Österreich endet fast überall

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    Der Lockdown endet, doch strenge Corona-Regeln bleiben. In Innenräumen muss FFP2-Maske getragen werden. Après-Ski-Lokale bleiben zu.
    Der Lockdown endet, doch strenge Corona-Regeln bleiben. In Innenräumen muss FFP2-Maske getragen werden. Après-Ski-Lokale bleiben zu. Foto: Armin Weigel, dpa (Symbolfoto)

    Am Montag folgt der Handel. Unterschiedlich ist das Vorgehen bei Gastronomie und Hotellerie. Nur in den Bundesländern Tirol, Vorarlberg und Burgenland dürfen Hotels und Restaurants bereits am Sonntag wieder Gäste empfangen.

    Die Bundesländer Salzburg, Niederösterreich, Kärnten und Wien erlauben dies erst in einigen Tagen oder in einer Woche wieder. Das Bundesland Oberösterreich bleibt bis zum 17. Dezember ohnehin im Lockdown.

    Österreich: Welche Corona-Regeln gelten?

    Bundesweit gelten eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sowie eine Sperrstunde für die Gastronomie um 23.00 Uhr. Die Nachtgastronomie und die Après-Ski-Lokale bleiben zu.

    Die Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen betrifft nur Geimpfte und Genesene. Alle Ungeimpften dürfen bis auf weiteres ihr Zuhause nur für den Weg zur Arbeit, zur Erledigung von Einkäufen des täglichen Bedarfs oder zur Erholung verlassen.

    Generelle Impfpflicht kommt

    Angesichts der massiven vierten Corona-Welle und der hohen Belastung der Kliniken mit Covid-Patienten hatte die Bundesregierung am 22. November die Notbremse gezogen. Seitdem ist die Sieben-Tage-Inzidenz deutlich gefallen - von mehr als 1100 Fällen pro 100 000 Einwohnern innerhalb einer Woche auf 380. Die Lage in den Kliniken hat sich leicht entspannt. Allerdings warnen Experten, dass die Besserung der Situation nicht ausreichend sei, um für eine durch die Omikron-Variante drohende fünfte Welle gewappnet zu sein.

    Um den Druck auf die Ungeimpften zu erhöhen, ist zum 1. Februar die Einführung einer generellen Corona-Impfpflicht vorgesehen. Laut Gesetzentwurf drohen hohe Geldstrafen für Verweigerer. In einem verkürzten Verfahren können 600 Euro alle drei Monate auf Impfgegner zukommen, in einem ordentlichen Verfahren drohen bis zu 3600 Euro.

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