In Österreich fallen am 1. Juli viele Vorschriften in der Pandemie weg - die neue Corona-Regeln sehen weitreichende Lockerungen vor. Im Handel gibt es keine Quadratmeter-Beschränkung mehr, die Maskenpflicht in Österreich wird reduziert und Clubs und Diskos dürfen wieder öffnen.
Damit ist unser Nachbarland bei Öffnungen viel weiter als Bayern und Deutschland. Einzig maßgeblich bleibt die 3-G-Regel - Getestete, Geimpfte und Genesene dürfen sich auf weitreichende Lockerungen freuen.
Die Basis für alle Öffnungen sei der gute Impffortschritt in Österreich, begründete Bundeskanzler Sebastian Kurz die Lockerungen.
Diese Lockerungen der Corona-Regeln in Österreich gelten ab 1. Juli:
- Abschaffung der Sperrstunde: Die Nachtgastronomie darf wieder öffnen.
- Clubs und Diskos: Es darf wieder getanzt und Alkohol getrunken werden - bei einer Auslastung von maximal 75 Prozent.
- Großveranstaltungen werden wieder ohne Publikumsobergrenze möglich.
- Maskenpflicht: In Gastronomie, Tourismus, Freizeit, Kultur, Sport und Schulen sind keine Masken mehr vorgeschrieben. Lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Handel, Museen und in Krankenhäusern und Pflegeheimen muss weiter Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Für alle gelockerten Bereiche gilt die 3-G-Regelung: Wer als "genesen, geimpft oder getestet" gilt und einen entsprechenden Nachweis hat, für den ist vieles möglich. Etwa ohne Maske zum Friseur zu gehen, ins Kino, in Bäder, Freizeitparks, Konzertsäle zu besuchen oder sich in Hotels oder Campingplätzen frei zu bewegen. Kinder unter 12 Jahren sind von den 3G-Regeln befreit.
Wo muss man in Österreich künftig noch Maske tragen?
Etwa in Senioren- und Pflegeheimen, wobei statt einer FFP2-Maske sogar ein einfacher Mund-Nasen-Schutz reicht.
Außerdem muss der MNS in Österreich weiter aufbleiben in:
- Taxis
- Seil- und Bergbahnen
- im ÖPNV
- im Einzelhandel in geschlossenen Räumen
- in Kirchen und anderen Glaubenshäusern
Was gilt in Gastronomie, Clubs und Diskotheken?
Unter der Beachtung der 3G-Regelung müssen weder Mitarbeiter noch Gäste in einem Restaurant oder Wirtshaus in Österreich künftig eine Maske tragen. Die Kontaktdaten der Gäste werden allerdings weiterhin erhoben.
Selbiges gilt in Diskos und Clubs: Geimpfte, Genesene oder Geteste dürfen bei 75-prozentiger Auslastung bis in die frühen Morgenstunden wieder tanzen und trinken - ohne Maske.
Es gibt Pläne, wonach ab 22. Juli auch die Personenbeschränkung und die Registrierungspflicht in der Gastronomie fallen sollen.
Öffnungen in Österreich: 3-G-Regeln als "Sicherheitsnetz" auch bei großen Veranstaltungen
Die 3-G-Regeln bezeichnete Kanzler Kurz als "Sicherheitsnetz", damit die Infektionslage stabil auf niedrigem Niveau bleibt. Sie gilt auch bei Großveranstaltungen, die ab 1. Juli laut Kurz wieder erlaubt sein werden: "Keine Zuschauerbegrenzungen mehr, keine Maskenpflicht, wir können überall die volle Kapazität ausschöpfen", sagte der Bundeskanzler. Ab 100 Personen muss der Veranstalter sein Event bei den Behörden anmelden, ab 500 Personen gilt eine Bewilligungspflicht.
Überraschend: Bei Kultur- und Sportveranstaltung fällt sogar die Indoor-Maskenpflicht in Österreich, Stehplätze werden genauso erlaubt wie Sitzplätze.
Die bundesweite Inzidenz in Österreich lag am Mittwoch (30. Juni 2021) bei 7,4. In den unmittelbaren Nachbar-Bundesländern zum Allgäu waren die Werte am Mittwoch:
- Vorarlberg: 5,5 (30.6.)
- Tirol: 3,7 (30.6.)
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