In Österreich sind ab Sonntag wieder wieder öffentlich zugängliche Gottesdienste möglich - allerdings unter Beachtung strenger Corona-Regeln. So müssen die Pfarreien Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen und auf Gemeinde- und Chorgesang verzichten. Hinzu kommen ein Mindestabstand von zwei Metern und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften laut einer Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab wie bisher auf den verstärkten Einsatz von Online-Angeboten, eine kürzere Dauer von Gottesdiensten und eine geringere Teilnehmerzahl.
Auch die katholischen Bischöfe verabschiedeten am Donnerstag eine neue Rahmenordnung für die Feier von Gottesdiensten unter den veränderten Bedingungen. Wo bisher eine Mund-Nasen-Schutz verpflichtend war, ist nach den neuen Regeln eine FFP2-Maske zu tragen. Ausgenommen davon sind Schwangere und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz. Die Maskenpflicht gilt auch beim Gottesdienst unter freiem Himmel. Dort ist ebenfalls der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten und wie in Innenräumen Desinfektionsmittel bereitzustellen.
Kultusministerin Susanne Raab dankte den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie allen Gläubigen "für das Durchhalten während des Lockdowns". Sie hätten "einen wichtigen Beitrag geleistet, die Infektionszahlen zu senken". Sie sei sich bewusst, so Raab, "dass der Glaube für viele Menschen in unserem Land gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Stütze darstellt". Daher sei sie froh, dass öffentliche Gottesdienste wieder möglich seien.
Österreich: Beichte nur außerhalb des Beichtstuhls
Die Beichte darf weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, auch dann gilt der Mindestabstand von zwei Metern. Auch am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden. Diese sehen laut ORF in Österreich vor, dass maximal 50 Menschen versammelt sind.
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