Die Impfpflicht in Österreich soll am 1. Februar kommen - und vermutlich für Menschen ab 14 Jahren gelten. Das ist nach einem Runden Tisch zur Corona-Lage allerdings noch nicht abschließend geklärt. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hatten am Dienstag zu einer breiten Experten-Runde ins Kanzleramt geladen, um mit ihnen über die geplante Impfpflicht zu diskutieren.
Welche Strafen gibt es bei Missachtung?
Bei einer Pressekonferenz im Anschluss sagte Mückstein: "Die Impfpflicht kommt, unabhängig von der Durchimpfungsrate." Welche Strafen bei Missachtung gelten, sei aber auch noch nicht endgültig geklärt. Für die Einführung der Impfpflicht soll es eine "ausreichende Begutachtungsfrist geben", hieß es. (Lesen Sie auch: Bericht: 150 Lehrer aus Vorarlberg wollen bei Impfpflicht kündigen)
In Österreich sind aktuell etwa 66 Prozent der Menschen komplett gegen Corona geimpft, 70 Prozent haben inzwischen eine Impfung erhalten. Die Durchimpfungsrate müsse aber weiter erhöht werden, sagte dazu Mückstein. Die Voraussetzungen für eine Impfplficht sei aus medizinischer und rechtlicher Sicht gegeben, unterstrich Edtstadler. Sie betonte allerdings, "dass sich niemand eine Impfpflicht gewünscht habe".
533 Corona-Patienten auf der Intensivstation
In der Alpenrepublik werden derzeit 2425 Corona-Patienten in den Krankenhäusern behandelt - 533 von ihnen liegen auf den Intensivstationen. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Österreich war zuletzt bis auf 1094,5 gestiegen, bis Dienstag sank der Wert auf 900.
Am Montag, 22. November, war Österreich in seinen vierten Lockdown gegangen - erst mal für drei Wochen bis einschließlich Samstag, 11. Dezember. Der Hauptausschuss diskutiert am Nachmittag über das Thema sowie über die Frage, ob die Geschäfte bereits um 19 Uhr schließen sollen.
So sieht der Fahrplan für die Impfpflicht aus
Österreichs Regierung hatte am Wochenende einen Zeitplan für das Gesetz zur Corona-Impfpflicht skizziert. Der Entwurf soll demnach bis 6. Dezember fertig sein. Nach einer Begutachtung von mindestens vier Wochen könnte das Gesetz Anfang Februar in Kraft treten. Dem müssen allerdings Nationalrat und Bundesrat noch zustimmen.
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