Rasen in Österreich wird künftig richtig teuer: Bei stark überhöhter Geschwindigkeit kann die Höchststrafe bis zu 5000 Euro betragen – bisher waren es 2180 Euro. Auch die Mindestdauer für den Entzug der Fahrerlaubnis wird auf einen Monat verdoppelt. Die Neuregelung – derzeit noch eine Regierungsvorlage – wird vermutlich zum 1. September in Kraft treten.
Wenn ein Kraftfahrer innerorts mehr als 30 km/h zu schnell ist, soll die Fahrerlaubnis mindestens einen Monat lang entzogen werden. Dasselbe gilt für eine Tempoüberschreitung ab 40 km/h außerorts. Wer innerorts 80 Kilometer zu schnell.. Extremen Rasern droht sogar ein Verlust der Fahrerlaubnis von einem halben Jahr und die Verpflichtung zur Nachschulung.
Fahrzeug kann beschlagnahmt werden
Auch kann unter Umständen das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Dies gilt aber voraussichtlich erst ab Jahresende, da in diesem Zusammenhang noch rechtliche Fragen geklärt werden müssen. Beispielsweise, ob wegen Raserei auch ein Fahrzeug beschlagnahmt werden kann, wenn es gar nicht dem Fahrer gehört. Zudem ist nach Zeitungsberichten geplant, den Straftatbestand „illegales Wettrennen“ einzuführen. In Deutschland gibt es bereits einen Straftatbestand „verbotenes Autorennen“.
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