Ein 39-jähriger Leasingarbeiter ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu einer Geld- und Haftstrafe verurteilt worden.
Richter Georg Furtschegger sah es als erwiesen an, dass der Mann trotz einer Corona-Infektion im Dezember alkoholisiert mit dem Zug nach Bregenz unterwegs gewesen ist und Rettungskräften auch auf Nachfrage seine Corona-Infektion verschwiegen hat.
Vorarlberg: Mann trotz Corona-Infektion im Zug unterwegs
Der 39-jährige Handwerker wusste, dass er positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Er sollte in Quarantäne bleiben. Trotzdem verließ er alkoholisiert seine Wohnung und fuhr mit dem Zug nach Bregenz, um jemanden zu besuchen.
Im Zug brach der 39-Jährige aufgrund von Schmerzen wegen eines gebrochenen Wirbels zusammen. Die hinzugerufenen Rettungskräfte sprachen den Mann mehrfach auf eine eventuelle Coronainfektion an, die der 39-Jährige aber verschwieg. Das medizinische Personal glaubte ihm und trug deshalb nur die Standardschutzausrüstung. (Lesen Sie auch: Deutsche wollen trotz Corona reisen)
Geld- und Haftstrafe für 39-Jährigen
Zudem nahm der 39-Jährige mehrfach seine Schutzmaske ab. "Das war sehr sorglos von Ihnen, Sie haben das medizinische Personal vorsätzlich gefährdet", so Richter Georg Furtschegger in der Gerichtsverhandlung. Der 16-fach vorbestrafte Angeklagte entschuldigte sich und sah vor Gericht die Ursache für sein Fehlverhalten im übermäßigen Alkoholkonsum.
Das Gericht verurteilte den 39-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1920 Euro sowie zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Der Mann akzeptierte das Urteil, es ist jedoch nicht rechtskräftig.
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