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Über die Grenze nach Österreich: Was darf man noch?

Corona-Regeln aktuell

Über die Grenze nach Österreich: Was darf man noch?

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    Skifahren, Wandern, Einkaufen: Weil die bayerische Staatsregierung in der Corona-Pandemie nicht notwendige Reisen verhindern will, gelten für Ausflüge ins benachbarte Vorarlberg oder Tirol in Österreich ab 1. Dezember strenge Quarantäne-Regeln bei der Rückkehr.
    Skifahren, Wandern, Einkaufen: Weil die bayerische Staatsregierung in der Corona-Pandemie nicht notwendige Reisen verhindern will, gelten für Ausflüge ins benachbarte Vorarlberg oder Tirol in Österreich ab 1. Dezember strenge Quarantäne-Regeln bei der Rückkehr. Foto: Matthias Becker (Archiv)

    Mal angenommen, man möchte nach Tirol oder Vorarlberg zum Wandern. Wie ist derzeit die Rechtslage?

    Ein Aufenthalt im Nachbarland von bis zu 24 Stunden ist noch problemlos möglich. Danach ist eine Quarantäne erforderlich. Denn Tirol und Vorarlberg gelten als Risikogebiete, Ausnahmen sind die Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal. Diese Regelung beruht auf der Einreisequarantäne-Verordnung in Bayern. Diese ist befristet bis 30. November.

    Wie ist die Situation dann ab kommendem Dienstag (1. Dezember)?

    Die Lage sei noch sehr unüberschaubar, weil noch keine Weisungen aus dem bayerischen Innenministerium vorliegen, heißt es aus dem Polizeipräsidium in Kempten. Klar ist aber: Ministerpräsident Söder will vor allem Tagesausflüge nach Österreich zum Wandern oder Skifahren unterbinden. Deshalb besteht ab Dienstag auch bei Tagestouren nach Tirol oder Vorarlberg eine Quarantänepflicht.

    Ausflüge nach Österreich: Keine geschlossenen Grenzen wie im Frühjahr

    Ist das dann praktisch eine Grenzschließung wie während der ersten Corona-Welle im Frühjahr?

    Nein, seinerzeit wurde die Schließung der Grenzen vom Bund beschlossen und von der Bundespolizei überwacht. Entsprechend waren ja auch Bundespolizei auf deutscher Seite und das Bundesheer auf österreichischer Seite mit der Grenzsicherung beauftragt. Eine solche Situation innerhalb europäischer Binnengrenzen solle es nicht erneut geben, waren sich alle EU-Staaten danach einig. Jetzt beruht die Einschränkung auf der Einreisequarantäne-Verordnung – und die ist Ländersache.

    Wer ist für Kontrollen zuständig?

    „Es wird wohl nicht Aufgabe der Bundespolizei sein, das zu kontrollieren“, sagt Sabine Dittmann, Sprecherin der Bundespolizei in Kempten. Denn es handle sich ja um eine Verordnung des Freistaats. Mit flächendeckenden Kontrollen der Grenzen wäre vermutlich auch die Landespolizei überfordert.

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