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Das ist das BGH-Urteil zur Anpassung der gewerblichen Miete im Lockdown

Corona-Pandemie

Das ist das BGH-Urteil zur Anpassung der gewerblichen Miete im Lockdown

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    Im Prozess um eine mögliche Verringerung der Gewerbe-Miete im Corona-Lockdown gibt es laut BGH keine pauschale Miete.
    Im Prozess um eine mögliche Verringerung der Gewerbe-Miete im Corona-Lockdown gibt es laut BGH keine pauschale Miete. Foto: Uli Deck, dpa (Symbolbild)

    Es müssten aber immer sämtliche Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, entschieden die Richter am Mittwoch in Karlsruhe (Az. XII ZR 8/21). Dazu zählten zum Beispiel die Umsatzeinbußen für das konkrete Objekt, staatliche Hilfen oder Versicherungsleistungen.

    Beide Seiten - Mieter und Vermieter - seien durch die staatlichen Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie belastet, keine Seite trage alleine Verantwortung. Halbe/Halbe-Aufteilungen der Miete seien aber zu pauschal.

    Urteil zur Gewerbe-Miete: BGH hebt Kik-Urteil aus Dresden auf

    Im konkreten Fall ging es um eine Filiale des Textil-Discounters Kik im Raum Chemnitz, die vom 19. März bis zum 19. April 2020 schließen musste und für die der Vermieter die volle Miete von rund 7850 Euro will. Das Oberlandesgericht Dresden hatte entschieden, dass Kik nur etwa die Hälfte zahlen muss. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf, das Gericht in Dresden muss die Sache noch einmal verhandeln.

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