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Entwurf des Justizministeriums zu Lockerungen für Geimpfte

Corona-Impfungen

Entwurf des Justizministeriums zu Lockerungen für Geimpfte

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    Die heikle Frage, welche Beschränkungen für Geimpfte wegfallen sollen, wird laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit im Zentrum stehen.
    Die heikle Frage, welche Beschränkungen für Geimpfte wegfallen sollen, wird laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit im Zentrum stehen. Foto: Ralf Lienert (Symbolbild)

    Das Bundesjustizministerium hat einem "Bild"-Bericht zufolge eine Vorlage erarbeitet, wonach staatliche Beschränkungen für Corona-Geimpfte wegfallen könnten.

    In dem Papier für die Ministerpräsidentenkonferenz am Montag heißt es demnach: Es sei "nach aktueller Feststellung des Robert Koch-Instituts davon auszugehen, dass Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko haben, andere Menschen anzustecken, als durch einen Antigentest negativ Getestete". Daher seien die Erleichterungen oder die Ausnahmen auch für Geimpfte und Genesene vorzusehen. Das Papier befinde sich aber noch in Abstimmung, hieß es.

    "Bild"-Bericht: Entwurf des Justizministeriums zu Lockerungen für Geimpfte

    Die heikle Frage, welche Beschränkungen für Geimpfte wegfallen sollen, wird laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit im Zentrum stehen. Ein Aspekt sei: "Wie behandele ich vollständige Geimpfte in Relation zu tagesaktuell negativ Getesteten?"

    Voller Impfschutz könne einem negativen Testergebnis gleichgestellt werden. Das betrifft laut Angaben des CDU-Politikers vom Freitag etwa den Wegfall der Quarantänepflicht nach einem Kontakt zu einem Infizierten, die Regeln bei Einreiseverordnungen und bei Öffnungsschritten etwa für Geschäfte.

    Bereits am Freitag hieß es zudem, dass die Regierung für die Runde der Länderchefs eine Übersicht zu den Rechtsfragen vorbereite. Mögliche Umsetzungen könnte der Bund mit der neu im Infektionsschutzgesetz eingeführten Ermächtigung für Verordnungen treffen - mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

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