Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Erkältet in Kita oder Schule - Was gilt in der Corona-Zeit?

Trotz Schnupfen in die Schule

Erkältet in Kita oder Schule - Was gilt in der Corona-Zeit?

    • |
    • |
    Kitas uns Schulen sollen offen bleiben. Doch was tun, wenn die Kinder erkältet sind?
    Kitas uns Schulen sollen offen bleiben. Doch was tun, wenn die Kinder erkältet sind? Foto: Silvia Marks, dpa (Archivbild)

    Schulen und Kitas sind von den neuen harten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ausgeschlossen. Doch jahreszeitbedingt läuft bei Kindern derzeit oft die Nase, sie husten ab und an: Das bringt vor allem dann Probleme, wenn sich in der eigenen Region in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Menschen je 100.000 Einwohner mit dem Coronavirus infiziert haben (Inzidenzwert). Und das ist in ganz vielen Orten in Bayern der Fall.

    Darf mein Kind mit leichten Erkältungssymptomen wie Schnupfen und gelegentlicher Husten in die Schule gehen?

    Ja, aber, heißt es beim Kultusministerium. Denn das richtet sich nach dem Alter der Schüler und Schülerinnen und den Infektionszahlen vor Ort. Grundschüler dürfen laut Rahmenhygieneplan Schulen bei Warnstufe Rot eigentlich erst nach einem negativen Covid-19-Test oder mit ärztlichem Attest zurück ins Schulhaus. Sprich: Ab zum Arzt, Abstrich nehmen lassen und so lange zu Hause bleiben, bis das hoffentlich negative Testergebnis da ist.

    Allerdings haben die Gesundheitsämter einen gewissen Spielraum und können entscheiden, welche Warnstufe für die jeweilige Schule gelten soll. Das heißt, sie können von den Vorschriften abweichen und müssen nicht auf einen negativen Corona-Test bestehen.

    Wie sind die Regeln für Schüler ab der 5. Klasse?

    Ab dem Tag, an dem die Symptome wie Fieber, trockender Husten oder Durchfall aufgetreten sind, müssen sie zu Hause bleiben. Liegt der sogenannte Inzidenzwert in Stadt oder Landkreis unter 50 (Stufe 1 und Stufe 2), ist der Schulbesuch wieder erlaubt, wenn der Betroffene mindestens 24 Stunden nahezu symptomfrei ist. Fieberfrei sollten die Kinder sogar 36 Stunden sein.

    Ab 50 Infizierten je 100.000 Einwohner heißt es allerdings auch auf den weiterführenden Schulen: Wer zurück ins Klassenzimmer will, muss 24 Stunden symptomfrei sein und zudem einen negativen Corona-Test oder ein ärztliches Attest mitbringen. Ausnahmen sind möglich.

    Was soll in so einem Attest stehen?

    Aus dem Attest könnte etwa hervorgehen, dass der Junge oder das Mädchen eine leichte bakterielle Erkrankung hat. Dem Landkreis München beispielsweise reicht ein Attest, "in dem der Arzt bescheinigt, dass das Kind nicht an Corona erkrankt ist". Könne der Arzt das nicht sicher ausschließen, so könne er statt des PCR-Tests (Rachenabstrichtests) auch einen sogenannten Corona-Schnelltest (Antigentest) durchführen. "Dieser zeigt innerhalb weniger Minuten an, ob eine Infektion vorliegt oder nicht", heißt es beim Landratsamt München.

    Nur wenn der Schnelltest ein positives Ergebnis zeige, müsse zusätzlich ein PCR-Test folgen. Bei den PCR-Tests werden Erbgutspuren des Coronavirus in mehreren Durchgängen immer wieder verdoppelt. Auf das Ergebnis muss man in der Regel Tage warten.

    Welche Vorschriften gelten in Kindertagesstätten?

    Nach Angaben des Sozialministeriums trifft das örtliche Gesundheitsamt die Entscheidung, welche der Warnstufen - 1 (Inzidenzwert unter 35), 2 (zwischen 35 und 50) und 3 (über 50) - für eine Einrichtung gilt. Zudem entscheidet die Behörde selbstständig, ob diese Stufe für den gesamten Landkreis, die kreisfreie Stadt oder nur für Teile davon bindend ist. Ein Inzidenzwert von mehr als 50 bedeutet also nicht automatisch flächendeckende Kitaschließungen und damit eine Notbetreuung

    Die Corona-Fallzahlen sollen für die Gesundheitsämter nur ein Anlass sein zu schauen, welche Maßnahmen in den Kitas notwendig sein könnten. "Wir wollen die Kitas für alle Kinder solange geöffnet lassen, wie es der Infektionsschutz in den jeweiligen Kommunen zulässt", erklärt Familienministerin Carolina Trautner (CSU).

    Was bedeutet das für erkältete Kindergarten- und Krippenkinder?

    Bayern will Kinder mit "laufenden" Nasen gerade in den kalten Monaten nicht generell von der Kinderbetreuung ausschließen. Wenn das lokale Gesundheitsamt für die jeweilige Einrichtung Stufe 1 oder 2 bestimmt, kann der Nachwuchs in der Regel in Krippe oder Kindergarten gehen.

    Selbst wenn sich wie bei Stufe 3 das Infektionsgeschehen deutlich verschlechtert hat, heißt das nicht zwingend, dass fieberfreie Kinder mit leichtem Schnupfen oder Husten zu Hause bleiben müssen. Allerdings soll die Einrichtung laut Sozialministerium dann einen negativen Corona-Test oder ein ärztliches Attest verlangen.

    Wir berichten in unserem Newsblog laufend über die aktuelle Corona-Entwicklung in der Region Allgäu und in der Welt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden