Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat am Dienstag erneut ein früherer Verteidiger des Hauptangeklagten ausgesagt. Er bestritt dabei vor dem Oberlandesgericht Frankfurt den Vorwurf, dessen Aussageverhalten beeinflusst zu haben. Die Frage des Gerichts, ob er dem Hauptangeklagten Stephan Ernst finanzielle Vorteile versprochen habe, wenn dieser im Gegenzug alle Schuld auf sich nehme und den Mitangeklagten Markus H. außen vor lasse, verneinte der in der rechten Szene bekannte Anwalt Dirk Waldschmidt auf Fragen des Gerichts hin. Dies hatte Ernst ausgesagt.
Die Bitte, sich bei einer Gefangenenhilfe für "nationale Gefangene" für Unterstützung einzusetzen, sei von Ernst an ihn heran getragen worden, sagte Waldschmidt. Dies sei nach dem ersten Geständnis gewesen. Von diesem habe er erst im Nachhinein erfahren; er sei davon ausgegangen, dass Ernst unschuldig sei und einen glaubwürdigen Entlastungszeugen präsentieren könne, so wie es dieser ihm gesagt habe.
Ist der Lübcke-Attentäter ein Einzeltäter?
Daraufhin habe er Ernst mitgeteilt, dass er nun auf keine finanzielle Unterstützung mehr setzen könne, da er die Namen seiner Waffenlieferanten genannt habe. "Da wirst Du zur persona non grata in der rechten Szene", habe er zu Ernst gesagt. Waldschmidt hatte Ernst nach seiner Festnahme kurzzeitig vertreten.
Ernst, dem vorgeworfen wird, Lübcke im Juni 2019 aus rechtsextremistischen Motiven getötet zu haben, hatte sich nach seiner Festnahme vor der Polizei als Einzeltäter bezeichnet. Dieses Geständnis widerrief er nach einem Verteidigerwechsel und bezeichnete den Tod Lübckes in einer neuen Version als Unfall. Der tödliche Schuss habe sich gelöst, als der wegen Beihilfe angeklagte Markus H. die Waffe in der Hand gehalten habe. Von dieser Version war Ernst in seiner Einlassung vor Gericht ebenfalls abgerückt. Danach hatte er geschossen, H. sei aber ebenfalls vor Ort gewesen.
Ernst beschuldigt seinen zweiten Verteidiger, ihn zum zweiten Geständnis, einer Falschaussage, gedrängt zu haben. Der Hauptangeklagte hatte sich im laufenden Prozess von dem Pflichtverteidiger getrennt. In dem Fall ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft Kassel.
Schwiegertochter des ermordeten Walter Lübcke wurde befragt
Am Dienstag wurde zudem die Schwiegertochter Lübckes vor Gericht befragt. Die Lehrerin, die im selben Haus wie ihre Schwiegereltern wohnt, korrigierte zum Tatzeitpunkt im Wohnzimmer ihrer Wohnung im ersten Stock Arbeiten ihrer Schüler. Sie berichtete, ein lautes Geräusch gehört zu haben. Dies habe sie jedoch nicht als Schuss eingestuft. Sie sei aufgestanden und habe aus dem Küchenfenster geschaut - da sie vermutete, dass vielleicht Jugendliche Böller gezündet hätten. Es sei aber nichts Auffälliges zu sehen gewesen.
(Lesen Sie auch: Opfer von Messerangriff sagt in Lübcke-Prozess aus.)