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Krankmeldung im Urlaub: So bekommen Sie bei Krankschreibung die Urlaubstage zurück

Krankschreibung bei der Arbeit

Krankmeldung im Urlaub: So bekommen Sie bei Krankschreibung die Urlaubstage zurück

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    Krank im Urlaub - rechtlich ist jetzt einiges zu beachten.
    Krank im Urlaub - rechtlich ist jetzt einiges zu beachten. Foto: Paul Zinken, dpa (Symbolbild)

    Ein herausforderndes Jahr 2022 neigt sich dem Ende entgegen - und kurz vor Weihnachten nimmt der Stress bei vielen eher noch zu.

    Wenn man dann an den Feiertagen zur Ruhe kommt, kann der Körper schon mal schlapp machen: Fast jeder hat es bereits erlebt, ausgerechnet im Urlaub krank zu werden. Die gute Nachricht: Arbeitnehmer, die in ihrem Urlaub eine Erkrankung bekommen, erhalten ihre Urlaubstage gutgeschrieben. Das regelt Paragraf neun des Bundes­urlaubs­gesetzes.

    Dazu gibt es allerdings einige Regeln und Fristen zu beachten, wenn der kostbare Urlaub nicht verfallen soll.

    • Auch im Urlaub benötigen Arbeitnehmer immer ein Attest vom Arzt, wenn sie die Urlaubstage wegen Krankheit zurückerhalten möchten.
    • Der Arbeitgeber muss "so schnell wie möglich" darüber informiert werden, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.

    Heißt: Auch an einem womöglich fernen Urlaubsort muss immer ein Arzt aufgesucht und eine AU besorgt werden, die dem Arbeitgeber rasch zugestellt werden muss. Die Techniker Krankenkasse TK erklärt dazu auf ihrer Homepage: Man solle den Arbeitgeber telefonisch oder via E-Mail unverzüglich kontaktieren und ihm auch mitteilen, wo man sich gerade aufhält und wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauern werde.

    Über eine Krankmeldung, kurz AU, ist der Arbeitgeber auch im Urlaub schnellstmöglich zu infomieren.
    Über eine Krankmeldung, kurz AU, ist der Arbeitgeber auch im Urlaub schnellstmöglich zu infomieren. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Krankschreibung im Urlaub: Ferien nicht eigenmächtig verlängern

    Wichtig zu wissen: Wenn der Urlaub vorbei ist und auch die Krankmeldung nicht mehr gilt, dürfen die "verpassten" Urlaubstage nicht einfach an die freien Wochen angehängt werden. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss wieder zur Arbeit erscheinen. Die entgangenen Urlaubstage können in einem passenden Zeitraum nachgeholt werden - nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber.

    Krank vor einer Reise im Urlaub: antreten oder nicht?

    Krank und dann in den Party-Urlaub? Das ist laut TK nicht ratsam. Denn ein krankgeschriebener Arbeitnehmer hat alles zu unterlassen, was seine Genesung gefährden könnte. Allerdings gibt es auch Reisen, die zur Gesundung beitragen können - etwa in einen Luftkurort bei Atemwegserkrankungen oder ähnliches. In diesem Falle raten Experten, sich im Vorfeld mit dem Arbeitgeber auszutauschen, um mögliche Missverständnisse zu verhindern.

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