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Migrationspolitik: Mansoori fordert Aussetzung der Zurückweisungen an Grenzen

Migrationspolitik

Mansoori fordert Aussetzung der Zurückweisungen an Grenzen

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    Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit einer Eilentscheidung zu Asylsuchenden Schlagzeilen gemacht. (Symbolbild)
    Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit einer Eilentscheidung zu Asylsuchenden Schlagzeilen gemacht. (Symbolbild) Foto: Paul Zinken/dpa

    Im Streit um die Zurückweisung Asylsuchender an Deutschlands Grenzen warnt Hessens Vizeregierungschef Kaweh Mansoori (SPD) vor einem Übergehen der Justiz. «Gerade in diesen Tagen, in denen der demokratische Rechtsstaat unter Druck steht, sollte nicht der Eindruck entstehen, dass Regierungen Gerichtsurteile missachten», mahnte der Wirtschaftsminister. «Ein Gerichtsurteil - unabhängig wie man dazu steht - darf nicht einfach überhört werden.»

    An den Grenzen werden auf Anordnung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auch Asylsuchende inzwischen zurückgewiesen. Daran hält die Bundesregierung nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts weiter fest, wonach die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) rechtswidrig gewesen sei. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden.

    Mansoori: Neue Praxis erst mal wieder zurücknehmen

    Mansoori ergänzte, auch wenn das Berliner Gericht in einem Einzelfall entschieden habe, «hat es in seinem Urteil sehr grundsätzliche Hinweise formuliert». Der Bundesregierung stehe es frei, das Urteil überprüfen zu lassen. «Konsequent wäre allerdings, die neue Praxis bis dahin auszusetzen. Vertrauen in rechtsstaatliche Gewaltenteilung scheint mir wichtiger als die kurzfristige Durchsetzung politischer Ziele», betonte der sozialdemokratische stellvertretende Ministerpräsident.

    Hessens CDU-Innenminister Roman Poseck hatte dagegen kürzlich mitgeteilt, an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach der Gerichtsentscheidung festzuhalten. Die grundsätzliche Linie in der Rechtsprechung bleibe abzuwarten, erläuterte er mit Blick auf übergeordnete Gerichte.

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