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Mordfall Lübcke: Bundesanwalt fordert lebenslange Haft

Mord-Prozess

Mordfall Lübcke: Bundesanwalt fordert lebenslange Haft

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    Der Hauptangeklagte im Lübcke-Prozess: Stephan Ernst.
    Der Hauptangeklagte im Lübcke-Prozess: Stephan Ernst. Foto: Boris Roessler/dpa

    Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Hauptangeklagten Stephan Ernst gefordert. Zudem sehe man eine besondere Schwere der Schuld, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Plädoyer. Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Für den wegen Beihilfe zum Mord Mitangeklagten Markus H. forderte Killmer neun Jahre und acht Monate Haft.

    Walter Lübcke erschossen: Bundesanwaltschaft geht von rechtsextremen Motiv aus

    Ernst hatte gestanden, Lübcke im Sommer 2019 auf dessen Terrasse im Kreis Kassel erschossen zu haben. Motiv sollen Äußerungen Lübckes gewesen sein, der die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigt hatte. Die Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremen Motiv aus. Markus H. soll Stephan Ernst in seinem Plan bestärkt haben. Außerdem wird dem Hauptangeklagten vorgeworfen, im Jahr 2016 einen heute 27-jährigen Flüchtling mit einem Messer schwer verletzt zu haben.

    Im neuen Jahr sollen die Plädoyers der Nebenkläger, die Lübckes Familie und den Flüchtling vertreten, und der Verteidiger folgen. Ende Januar wird ein Urteil erwartet.

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