Das Bundeskabinett will dazu an diesem Mittwoch eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums beschließen. Die Arbeitgeber sollen selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept entsprechende Maßnahmen festlegen.
Die Arbeitgeber sollen dabei auch das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Prüfen sollen sie dann dem Entwurf zufolge, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen.
Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden. Die bisherigen Maßnahmen entfallen am 19. März.

Aktuell müssen Arbeitgeber noch zwei Corona-Tests pro Woche anbieten
Derzeit sind Arbeitgeber noch verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Wo es nicht durch andere Maßnahmen genügend Schutz gibt, gilt derzeit auch noch eine Maskenpflicht. Neben diesen Regeln gelten betriebliche 3G-Regelungen, nach denen Beschäftigte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen. Homeoffice-Angebot ist Pflicht, wenn es von der Art der Arbeit her möglich ist.
Ebenfalls an diesem Mittwoch sollen im Bundestag Änderungen am Infektionsschutzgesetz erstmals beraten werden.
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