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Neue Corona-Regeln im Betrieb - Arbeitgeber sollen selbst entscheiden

Neues Infektionsschutzgesetz

Neue Corona-Regeln im Betrieb - Arbeitgeber sollen selbst entscheiden

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    Tests, Masken und Zugangsregeln - in den Unternehmen gelten derzeit noch Verpflichtungen zum Corona-Schutz. Nun sollen die Arbeitgeber selbst entscheiden, welche Regeln noch notwendig sind.
    Tests, Masken und Zugangsregeln - in den Unternehmen gelten derzeit noch Verpflichtungen zum Corona-Schutz. Nun sollen die Arbeitgeber selbst entscheiden, welche Regeln noch notwendig sind. Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild)

    Das Bundeskabinett will dazu an diesem Mittwoch eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums beschließen. Die Arbeitgeber sollen selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept entsprechende Maßnahmen festlegen.

    Die Arbeitgeber sollen dabei auch das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Prüfen sollen sie dann dem Entwurf zufolge, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen.

    Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden. Die bisherigen Maßnahmen entfallen am 19. März.

    Die Maskenpflicht gilt in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens. Teilweise wird zwischen der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und einer medizinischen Maske unterschieden.
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    Bayern lockert die Corona-Regeln. Welche Vorschriften gelten aktuell im Freistaat? Hier die Übersicht.

    Aktuell müssen Arbeitgeber noch zwei Corona-Tests pro Woche anbieten

    Derzeit sind Arbeitgeber noch verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Wo es nicht durch andere Maßnahmen genügend Schutz gibt, gilt derzeit auch noch eine Maskenpflicht. Neben diesen Regeln gelten betriebliche 3G-Regelungen, nach denen Beschäftigte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen. Homeoffice-Angebot ist Pflicht, wenn es von der Art der Arbeit her möglich ist.

    Ebenfalls an diesem Mittwoch sollen im Bundestag Änderungen am Infektionsschutzgesetz erstmals beraten werden.

    • Lesen Sie dazu: Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag: Bleibt es bei den Corona-Lockerungen ab 20. März?
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