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Richter sprechen Rentner aus Ulm im Paketbomben-Prozess frei

Paketbomben

Richter sprechen Rentner aus Ulm im Paketbomben-Prozess frei

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    Prozess um Paketbomben: Das Langericht in Heidelberg hat einen 67-jährigen freigesprochen.
    Prozess um Paketbomben: Das Langericht in Heidelberg hat einen 67-jährigen freigesprochen. Foto: Uli Deck, dpa (Symbolbild)

    Trotz umfassender Beweisaufnahme und akribischer Kleinarbeit der Ermittler seien Zweifel an der Täterschaft des Mannes nicht ausgeräumt worden, sagte der Vorsitzende Richter Markus Krumme bei der Urteilsverkündung am Freitag. Deshalb gelte das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten". Der Ulmer hatte stets vehement seine Unschuld beteuert. (Aktenzeichen: 1 KLs 400 Js 3757/21)

    Der Richter betonte, dass der Mann unter monatelanger U-Haft gelitten habe und womöglich mit dem Stigma leben müsse, vielleicht doch der Paketbomber gewesen zu sein.

    Die Serie der explosiven Postsendungen hatte am 16. Februar in Eppelheim in Baden-Württemberg begonnen. Dort war in der Warenannahme des Getränkeherstellers ADM Wild ein Mann durch eine Verpuffung verletzt worden, als er ein Paket annahm. Am Folgetag kam es beim Öffnen eines Briefes in der Lidl-Zentrale im baden-württembergischen Neckarsulm zu einer Explosion mit drei Verletzten. Ein drittes Paket, das an den Babynahrungshersteller Hipp im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm adressiert war, wurde in einem Paketverteilzentrum am Flughafen München abgefangen und entschärft.

    Der Angeklagte müsse nur eine Geldstrafe wegen des unerlaubten Besitzes von Munition zahlen, hieß es am Freitag. Dieser Fall hat mit den explosiven Postsendungen nichts zu tun. Die sicher gestellte Munition - darunter 13 Zentralfeuerkartuschen - hatte er in seinem Haus in Erinnerung an seine Militärzeit aufbewahrt. Sie war zufällig gefunden worden. Dem 67-Jährigen sei klar gewesen, dass dies verboten sei. Die Geldstrafe dafür beträgt 30 Tagessätze von jeweils 60 Euro.

    Prozess um Paketbomben: Gutachter stuft Mann aus Ulm mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht als Täter ein

    Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hatte dem Angeklagten vorgeworfen, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt zu haben, außerdem gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Körperverletzung. Mittels selbstgebauter Sprengsätze habe der Elektriker Geld von den Firmen erzwingen wollen. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert, weil der Rentner nach einem anthropologischen Gutachten mit höchster Wahrscheinlichkeit gar nicht der gesuchte Mann sei.

    Das Gericht übernahm das Ergebnis dieser Expertise. Überzeugend sei vor allem der Abgleich der Farbe des Haaransatzes sowie der Form der Ohrläppchen zwischen dem Angeklagten und einer vermummten Person in einer Postfiliale. Dort hatte ein mit einem Schal, einer Maske und Mütze bekleideter Mann die drei Postsendungen aufgegeben und war dabei von einer Videoüberwachungskamera aufgenommen worden.

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