Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Stechuhr-Urteil: Arbeitszeiterfassung in Deutschland Pflicht

Bundesarbeitsgericht

Stechuhr-Urteil: Arbeitszeiterfassung in Deutschland Pflicht

    • |
    • |
    In Deutschland besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
    In Deutschland besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Foto: Sina Schuldt, picture alliance/dpa (Symbolbild)

    Nun ist es höchstrichterlich entschieden: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, über die in der Ampel-Regierung, in der Wirtschaft und unter Arbeitsrechtlern derzeit noch heftig diskutiert wird.

    Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten am Dienstag in Erfurt mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

    Arbeitszeiterfassung in Deutschland Pflicht: Fachleute rechnen mit weitreichenden Auswirkungen

    Fachleute rechnen damit, dass das BAG-Grundsatzurteil (1ABR 22/21) weitreichende Auswirkungen auf die bisher in Wirtschaft und Verwaltung tausendfach praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice haben kann, weil damit mehr Kontrolle nötig ist.

    Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit.

    Weitere Nachrichten aus Deutschland und der Welt lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden