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Steuererklärung 2020 Frist Bayern: Tipps und Tricks rund um die Abgabe

Frist endet in wenigen Tagen

Jetzt aber schnell: Tipps und Tricks rund um die Steuererklärung für 2020

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    Die Frist zur Abgabe läuft bald ab: Für die Steuererklärung für 2020 sollten Steuerzahler unter anderem unbedingt die neue Anlage Corona-Hilfen beachten.
    Die Frist zur Abgabe läuft bald ab: Für die Steuererklärung für 2020 sollten Steuerzahler unter anderem unbedingt die neue Anlage Corona-Hilfen beachten. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 endet in wenigen Tagen. Steuerzahler, die dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, sollten sich also besser beeilen. Worauf bei der Abgabe der Steuererklärung in diesem Jahr zu achten ist. Und mit welchen Tipps und Tricks das schneller und einfacher gelingt.

    Steuererklärung für 2020: Wann endet die Frist für die Abgabe?

    Normalerweise müssen die Formulare bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Wegen der Corona-Pandemie gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung für 2020: Statt dem 31. Juli, können Steuerzahler in Bayern ihre Papiere noch bis zum 2. November abgeben. Warum? Weil der 31. Oktober auf einen Sonntag fällt und der 1. November in Bayern wegen Allerheiligen ein Feiertag ist.

    Auch wenn es bis dahin noch ein paar wenige Tage sind: Steuerzahler, die ihre Formular abgeben müssen, sollten genug Zeit dafür einplanen. Denn die Unterlagen müssen ja noch per Post an das Finanzamt geschickt werden. Tipp für besonders Eilige: Sollte es aber tatsächlich nicht mehr zeitlich reichen, kann man die Papiere dort zur Not auch einfach direkt in den Briefkasten einwerfen. (Lesen Sie auch: Steuern fürs Parken bald auch in Kempten: Wird es nun für alle teurer?)

    Wegen Corona gibt es für Steuerzahler nicht nur verlängerte Abgabefristen. Finanzielle Erleichterungen beim Homeoffice oder beim freiwilligen Impfdienst sorgen für die Entlastung des Geldbeutels.
    Wegen Corona gibt es für Steuerzahler nicht nur verlängerte Abgabefristen. Finanzielle Erleichterungen beim Homeoffice oder beim freiwilligen Impfdienst sorgen für die Entlastung des Geldbeutels. Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild)

    Tipps und Tricks: So lässt sich die Frist verlängern

    Wer seine Steuererklärung nicht selbst erledigt, kann bei der Abgabefrist sogar noch mehr Zeit herausschlagen. Steuerzahler, die mithilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder Steuerberaters ihre Steuererklärung erstellen, haben noch bis zum 31. Mai 2022 die Gelegenheit zur Abgabe. Auch hier wurde die Frist aufgrund der Corona-Pandemie verlängert.

    Die Unterlagen können auch dann später vorgelegt werden, wenn Steuerzahler nachvollziehbare Gründe für eine Verzögerung angeben können. Das Finanzamt kann sich zum Beispiel im Falle einer längeren Erkrankung, eines Umzuges oder dem Fehlen eines wichtigen Dokuments dafür entscheiden, die Abgabefrist für einige Wochen zu verlängern. Zwei Dinge gibt es jedoch hier zu beachten: Erstens sollte der Antrag auf Verlängerung schriftlich erfolgen. Zweitens besteht kein Rechtsanspruch auf eine Fristverlängerung. Auch deswegen ist es sinnvoll, das Finanzamt rechtzeitig über den Verzug zu informieren und um eine Verlängerung der Abgabefrist zu bitten.

    Was passiert, wenn ich die Steuererklärung zu spät abgebe?

    Wer dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen, sollte die dafür vorgesehene Frist unbedingt einhalten. Vergessliche Steuerzahler müssen unter anderem mit folgenden Sanktionen des Finanzamts rechnen:

    • Verspätungszuschlag: Dieser kann für vergessliche Steuerzahler richtig teuer werden. Denn der Verspätungszuschlag darf vom Finanzamt zusätzlich zur fälligen Steuer beansprucht werden. Er ist auf zehn Prozent der festgesetzten Steuer und auf einen Betrag von maximal 25.000 Euro festgesetzt. Seit 2019 gilt: Ein Verspätungszuschlag wird grundsätzlich dann festgesetzt, wenn binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres oder dem gesetzlichen Zeitpunkt die Steu­er­er­klä­rung nicht rechtzeitig eingereicht wurde. Aufgepasst: Automatisch einen Verspätungszuschlag erhalten diejenigen Steuerzahler, die ihre Steuererklärung für 2020 erst nach der gesetzlichen Abgabefrist Anfang November abgeben.
    • Zwangsgeld: Dieses kann vom Finanzamt - zusätzlich zur fälligen Steuer - erhoben werden, wenn die zweite Frist zur Einreichung der Steuererklärung ebenfalls abgelaufen ist. Bis zu 25.000 Euro kann das kosten. "Ersttäter" können mit einem Betrag zwischen 100 und 500 Euro rechnen.
    • Schätzung: Ist bis jetzt noch keine Steuererklärung eingereicht worden, wird das Finanzamt das das zu versteuernde Einkommen schätzen. Und das in der Regel zum Nachteil des Schuldners. Zusätzlich muss dieser die Steuererklärung nach wie vor abgeben.

    Gut zu wissen: Gegen einen Verspätungszuschlag darf binnen eines Monats Einspruch eingelegt werden. Wird dieser aber abgelehnt, kann die Klage nur noch vor das Finanzgericht gehen.

    Welche Formulare benötige ich für meine Steuererklärung füt 2020?

    Die folgenden Formulare müssen Steuerzahler üblicherweise parat haben:

    • Hauptvordruck
    • Anlage N für die Abrechnung von Einkünften aus angestellter Tätig­keit und Pensionen
    • Anlage Außergewöhnliche Belastung, also für eventuelle medizinische Versorgungskosten
    • Anlage Vorsorgeaufwand für Versicherungs­beiträgen und deren Abrechnung
    • Anlage R für Renten
    • Anlage Sonder­ausgaben für Posten wie zum Beispiel Kirchen­steuer und Spenden

    Für die Steuererklärung für 2020 sollten Steuerzahler unbedingt die neue Anlage Corona-Hilfen beachten. Diese gilt unter anderem für Selbstständige, Kleinunternehmer und Freiberufler. Steuerzahler machen hier Angaben zu finanziellen Unterstützungen wie etwa Über­brückungs­hilfen und Zuschüssen. Vorsicht: Diese Zahlungen werden als steuer­pflichtige Betriebs­einnahmen angerechnet. Auch Steuerzahler, die nichts dergleichern erhalten haben, müssen dies angeben.

    Aufgepasst bei der Abrechnung: Hier können Steuerzahler wegen Corona sparen

    Wer im vergangenen Jahr mehr als 410 Euro Kurz­arbeitergeld oder anderen Lohn­ersatz erhalten hat, muss eine Steuererklärung erstellen und abgeben. Doch weil die Steuerzahler aufgrund der Corona-Pandemie finanziellen Schwierigkeiten ausgesetzt waren, gibt es für die Steuererklärung 2020 verschiedene Erleichterungen:

    • Homeoffice: Steuerzahler können Ausgaben fürs Homeoffice als Werbungskosten angeben. Die Voraussetzung: Sie müssen zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt werden. Wer sich ein Möbelstück oder ein Arbeitsgerät für bis zu 800 Euro angeschafft hat, kann dieses direkt bei der Steuererklärung ansetzen. (Lesen Sie auch: So wirkt sich Homeoffice auf die Gesundheit aus: Ein Allgäuer Experte gibt Tipps)
    • Arbeitgeber-Bonus: Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus von bis zu insgesamt 1.500 Euro auszahlen. Die Bonus-Zahlung muss dabei nicht in der Steuererklärung mitangegeben werden. Die Regelung wurde außerdem bis zum 31. März 2022 verlängert. Bis zum Ablauf der Frist kann der Bonus vom Arbeitgeber – auch in mehreren Teilen – bezahlt werden. Etwas anders verhält es sich mit dem Kinderbonus: Diese Prämie ist zwar steuerfrei, muss vom Steuerzahler aber in die Erklärung eingetragen werden.
    • Impfhelfer: Wer freiwillig in als Impfhelfer gearbeitet hat, erhält als Dank für sein Engagement eine steuerliche Entlastung - dank einer von Bund und Ländern beschlossenen Sonderregelung. In Bayern können Impfhelfer dementsprechend vom sogenannten Übungsleiterfreibetrag oder von der Ehrenamtspauschale profitieren. Das bedeutet: Je nach Aufgabenbereich ist ein Steuerfreibetrag von bis zu 3.000 Euro drin.

    Die Steuererklärung für 2020 ist abgegeben - aber es wurde was vergessen?

    Nicht in Panik geraten: hier greift die Einspruchsfrist. Vergessliche Steuerzahler können dadurch noch bis zu einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheids ihre Formulare nachreichen. Auch wer es mit seiner Steuererklärung ganz eilig hat und bei dem es zeitlich nicht mehr für alle Angaben reicht, kann von der Frist profitieren.

    Grundsätzlich gilt aber für die Abgabe der Steuererklärung: Besser immer genügend Zeit einplanen.

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