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Streit um Strafen für Raser: Experte rät zu Verschärfungen

Chaos in Straßenverkehrsordnung

Streit um Strafen für Raser: Experte rät zu Verschärfungen

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    Eine Blitzsäule mit kombinierter Überwachung von Rotlicht und Geschwindigkeit steht an einer Ampelkreuzung in der Innenstadt Nürnbergs.
    Eine Blitzsäule mit kombinierter Überwachung von Rotlicht und Geschwindigkeit steht an einer Ampelkreuzung in der Innenstadt Nürnbergs. Foto: Daniel Karmann/dpa

    Im Streit um härtere Strafen für Raser hat sich Unfallforscher Siegried Brockmann für einen besseren Schutz von Fußgängern und Radfahrern ausgesprochen. Wenn Autofahrer innerorts um 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fahren, sei das eine "erhebliche Gefährdung für Radfahrer und insbesondere für Fußgänger", sagte der Experte vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Dienstag in Münster. Die Frage ist Teil der derzeit laufenden Gespräche zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO).

    Wegen eines formellen Fehlers in einer Verordnung können Änderungen der Verkehrsregeln und des Bußgeldkatalogs derzeit nicht greifen. Das betrifft auch den Punkt, dass schon ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Diese Regelung hatten die Bundesländer der von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Verordnung im Bundesrat hinzugefügt. Der CSU-Verkehrsminister hält sie für überzogen. Er will die Beseitigung des Formfehlers nutzen, um die Verschärfung zurückzunehmen, bekommt dafür aber Gegenwind auch aus dem Kreis der Bundesländer.

    Experte Brockmann widersprach Scheuer ebenfalls. Allerdings wies er darauf hin, dass Temposchilder oft zu verdeckt angebracht seien und daher nicht immer für Fahrer sichtbar. Geschwindigkeitsreduzierungen müssten daher immer auf beiden Fahrbahnseiten angebracht werden, und mit etwas Abstand solle der Autofahrer ein zweites Mal auf das Tempo hingewiesen werden.

    Alle Bundesländer prüfen Rückgabe

    Angesichts des Formfehlers bei den härteren Strafen über Fahrverbote für Raser wollen nun alle 16 Bundesländer rechtlich prüfen, ob bereits eingezogene Führerscheine bald zurückgegeben werden. Darauf verständigten sich die Länder am Montag nach Beratungen mit dem Bundesverkehrsministerium auf Arbeitsebene, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Länderkreisen erfuhr.

    Wegen der Schwere des Eingriffs wollten die Länder eine solche Entscheidung trotz bereits entstandener Rechtskraft einer landesrechtlichen "Billigkeitsprüfung" unterziehen, wenn nach dem alten Bußgeldkatalog kein Fahrverbot verhängt worden wäre, hieß es.

    In Bayern werden eingezogene Führerscheine schon zurückgegeben

    Im Saarland und in Bayern etwa werden eingezogene Führerscheine schon zurückgegeben. Noch schwebende Verfahren wollen die Länderbehörden nach dem alten Bußgeldkatalog entscheiden, wie er vor dem 28. April gültig war. Die Billigkeitsüberprüfung betreffe aber nur die Regeln zu den Fahrverboten.

    Die neue Straßenverkehrsordnung sieht eigentlich vor, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Zuvor lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

    Formfehler in der Verordnung

    Es tauchte aber vor kurzem ein Formfehler in der Verordnung auf. Daraufhin setzten alle Länder den neuen Bußgeldkatalog vorerst außer Vollzug.

    Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hält die neuen Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren für überzogen. Er will die Beseitigung des Formfehlers nutzen, um die Verschärfung zurückzunehmen, bekommt dafür aber Gegenwind aus dem Kreis der Bundesländer.

    Baden-Württembergs Verkehrsminister: Fehler liegt bei Scheuer

    So hatte sich Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grühe) strikt gegen eine Abkehr von den schärferen Sanktionen ausgesprochen. Der Fehler liege bei Scheuer, der nun auch noch versuche, zu korrigieren, was ihm nicht gefalle, hatte der Grünen-Politiker gesagt. "Die grüne Seite steht da völlig klar: Wir wollen eine schnelle formale rechtliche Korrektur ohne Änderungen der beschlossenen Maßnahmen." Zudem müsse es nun schnell eine einheitliche Übergangsregelung geben.

    Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ließ am Montag deutlich machen, dass sie auf einen Kompromiss zwischen Bund und Ländern setzt. Die Gespräche zur Änderung der Straßenverkehrsordnung seien im Gange und notwendig, um einen Kompromiss zu finden, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. "Rechtssicherheit ist ein hohes Gut und muss hergestellt werden." Es gebe einen "Formfehler", mit dem die neuen Regelungen nicht in Kraft treten könnten. "Also muss Heilung gefunden werden."

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