Anfangs war sie umstritten, jetzt von vielen widerwillig akzeptiert: Die Bonpflicht gilt in Deutschland seit 1. Januar 2020. Eine Änderung des Gesetzes ist aktuell nicht in Sicht - anders als in einem Nachbarland. In Frankreich werden Kassenzettel seit 1. August nur noch auf ausdrücklichem Wunsch der Kunden herausgegeben. Das berichtet die französische Nachrichtenagentur AFP.
Doch welche der vielen Kassenzettel, die Verbraucherinnen und Verbraucher täglich bekommen, sollten behalten werden? In welchem Fall brauchen Kundinnen und Kunden Belege für einen möglichen Umtausch? Die Verbraucherzentrale Bayern liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Welche Kassenzettel und Belege sollten Verbraucher aufbewahren?
Katharina Grasl von der Verbraucherzentrale empfiehlt, Kassenzettel und Belege gerade bei größeren Anschaffungen wie Möbeln oder Elektronik aufzubewahren. "Vor allem, wenn die Ware einen Mangel aufweist, muss man für seine Gewährleistungsrechte nachweisen können, dass man die Ware bei diesem Händler gekauft hat."
Und das funktioniere am einfachsten mit dem Originalbeleg. Für Selbstständige können Quittungen außerdem für den Gang zum Finanzamt und die Steuererklärung relevant sein.
Wie lange sollten relevante Belege aufbewahrt werden?
Hier sind erneut das Stichworte Gewährleistung und Garantie wichtig: Es empfiehlt sich laut Grasl, den Kassenzettel mindestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, also zwei Jahre lang, aufzubewahren. Ansonsten sollte die Aufbewahrungszeit der Garantiezeit entsprechen.
Ist bei Mängeln auch der Umtausch ohne Kassenzettel möglich?
Für einen Produkt-Umtausch bei Mängeln "braucht man nicht zwingend den Original-Kassenzettel", sagt Grasl. Verbraucher müssen nur nachweisen können, dass sie das Produkt bei diesem Händler gekauft haben.
Dafür gibt es auch andere Wege als den Kassenzettel: Eine Kreditkartenabrechnung etwa, oder bei EC-Kartenzahlung einen Kontoauszug. Auch ein Foto der Rechnung oder ein Zeuge gelten im Falle einer Gewährleistung als Nachweis.
Aber: "Wenn es um eine Garantie geht, sieht es anders aus." Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers. Somit dürfen diese die Bedingungen für die Rücknahme eines Produktes frei bestimmen. Deshalb ist es in diesem Fall möglich, dass der Originalbeleg vorgezeigt werden muss.
Wie muss ich wichtige Belege aufbewahren, damit das Thermopapier nicht verbleicht?
Bei größeren Anschaffungen mit Garantie ist es sinnvoll, den Kassenzettel lange aufzubewahren. Dabei riskieren Verbraucher allerdings, dass die Kassenbons im Laufe der Zeit verbleichen, denn sie bestehen meist aus Thermopapier. Um dem vorzubeugen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, den Original-Beleg zu kopieren. "Der Original-Kassenzettel sollte aber trotzdem zusätzlich zur Kopie aufbewahrt werden", sagt Grasl.
Wie entsorge ich alte Kassenbons?
Thermopapier darf nicht im Altpapier entsorgt werden, da es mit Chemikalien beschichtet ist. Das Umweltbundesamt bittet Verbraucher daher, Kassenzettel und Belege in den Restmüll zu werfen.