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Eigenanteil im Pflegeheim steigt weiter: Wie viel zahlen Pflegebedürftige jetzt seit Juli 2024?

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Eigenanteil im Pflegeheim steigt weiter: Wie viel zahlen Pflegebedürftige jetzt?

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    Die Kosten für Pflegebedürftige in einem Pflegeheim werden immer höher.
    Die Kosten für Pflegebedürftige in einem Pflegeheim werden immer höher. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Pflege ist teuer - insbesondere, wenn Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht sind. Neben den Kosten für die Pflege und Betreuung kommen auf Bewohnerinnen und Bewohner nämlich noch weitere Kosten zu, die selbst getragen werden müssen. In Deutschland haben laut dem Statistischen Bundesamt etwa 16 Prozent der rund fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen einen Platz im Pflegeheim. Für sie sind die Kosten erneut angestiegen.

    Wie aus einer aktuellen Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) hervorgeht, müssen Pflegebedürftige in einem Pflegeheim im Bundesdurchschnitt mit Kosten in Höhe von 3123 Euro rechnen. Erstmals wurden in die Auswertung zum 1. Juli auch die Ausbildungskosten einbezogen, die auf Bewohnerinnen und Bewohner umgelegt werden.

    Von den Kosten wird je nach Aufenthaltsdauer noch der 2022 eingeführte Entlastungszuschlag abgezogen. Pflegebedürftige zahlen so aktuell im Schnitt im ersten Jahr 2871 Euro aus der eigenen Tasche. Im Juli 2023 war die finanzielle Belastung im ersten Jahr um 211 Euro geringer und lag im Bundesdurchschnitt bei 2660 Euro. Doch woran liegt das?

    Kosten im Pflegeheim: Wie setzen sie sich zusammen?

    Der Verbraucherzentrale zufolge setzen sich die Kosten im Pflegeheim aus unterschiedlichen Posten zusammen. Diese sind:

    - Kosten für Pflege und Betreuung
    - Kosten für Verpflegung und Unterkunft
    - Investitionskosten
    - Ausbildungskosten
    - mögliche Kosten für Zusatzleistungen

    Davon beteiligt sich die Pflegeversicherung lediglich an den Kosten für Pflege und Betreuung. Je nach Pflegegrad steht Pflegebedürftigen folgende Leistung für die vollstationäre Pflege zu:

    - Pflegegrad 1: kein Anspruch
    - Pflegegrad 2: 770 Euro
    - Pflegegrad 3: 1262 Euro
    - Pflegegrad 4: 1775 Euro
    - Pflegegrad 5: 2005 Euro

    Aus den restlichen Pflegekosten sowie den Ausbildungskosten ergibt sich der Eigenanteil. Zu diesem können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einen zusätzlichen Entlastungszuschlag bekommen, der zum 1. Januar 2024 erhöht wurde. In seiner Höhe richtet sich der Zuschuss nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim und beträgt 15 Prozent des Eigenanteils im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten Jahr, 50 Prozent im dritten Jahr und 75 Prozent ab dem vierten Jahr.

    Nach Abzug des Zuschusses und der Pflegekassen-Leistung zur vollstationären Pflege ergibt sich die Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige in einem Heim zusätzlich noch aus den Investitionskosten und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

    Eigenanteil im Pflegeheim steigt weiter: Wie hoch ist er seit Juli 2024?

    Der Auswertung des VDEK zufolge beläuft sich der Eigenanteil aus den Pflege- und Ausbildungskosten aktuell im Bundesdurchschnitt auf 1678 Euro. Je nach Aufenthaltsdauer schrumpft dieser Betrag auf 1426 Euro bis 420 Euro.

    So hoch ist der Eigenanteil aktuell je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim:

    - im ersten Jahr: Von 1678 Euro werden 15 Prozent des Eigenanteils, also 252 Euro, abgezogen. Pflegebedürftige zahlen also 1426 Euro. Im Juli 2023 waren es mit fünf Prozent Zuschlag 1295 Euro.
    - im zweiten Jahr: Von 1678 Euro werden 30 Prozent des Eigenanteils, also 503 Euro, abgezogen. Pflegebedürftige zahlen also 1175 Euro. Im Juli 2023 waren es mit 25 Prozent Zuschlag 1022 Euro.
    - im dritten Jahr: Von 1678 Euro werden 50 Prozent des Eigenanteils, also 839 Euro, abgezogen. Pflegebedürftige zahlen also 839 Euro. Im Juli 2023 waren es mit 45 Prozent Zuschlag 750 Euro
    - ab dem vierten Jahr: Von 1678 Euro werden 75 Prozent des Eigenanteils, also 1259 Euro, abgezogen. Pflegebedürftige zahlen also 420 Euro. Im Juli 2023 waren es mit 70 Prozent Zuschlag 409 Euro.

    Je nach Aufenthaltsdauer zahlen Pflegebedürftige also aktuell zwischen 131 und elf Euro mehr als noch vor einem Jahr im Juli 2023, obwohl der Entlastungszuschlag erhöht wurde. Hinzu kommen außerdem noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten. So hoch sind und waren sie im Bundesdurchschnitt:

    - Investitionskosten: Aktuell liegen sie bei 490 Euro, im Juli 2023 waren es 477 Euro - 13 Euro weniger.
    - Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Aktuell liegen sie bei 955 Euro, im Juli 2023 waren es 888 Euro - 67 Euro weniger.

    So ergeben sich je nach Aufenthaltsdauer und Jahr folgende bundesdurchschnittliche Kosten für einen Platz im Pflegeheim:

    - im ersten Jahr: Aktuell zahlen Pflegeheim-Bewohnerinnen und Bewohner 2871 Euro selbst, im Juli 2023 waren es mit 2660 Euro 211 Euro weniger.
    - im zweiten Jahr: Aktuell zahlen Pflegeheim-Bewohnerinnen und Bewohner 2620 Euro selbst, im Juli 2023 waren es mit 2387 Euro 233 Euro weniger.
    - im dritten Jahr: Aktuell zahlen Pflegeheim-Bewohnerinnen und Bewohner 2284 Euro selbst, im Juli 2023 waren es mit 2115 Euro 169 Euro weniger.
    - ab dem vierten Jahr: Aktuell zahlen Pflegeheim-Bewohnerinnen und Bewohner 1865 Euro selbst, im Juli 2023 waren es mit 1774 Euro 91 Euro weniger.

    Übrigens: Wer sich das Pflegeheim nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen leisten kann, kann Hilfe zur Pflege beantragen. Dafür darf man allerdings nicht zu viel Geld haben und muss bis auf ein bestimmtes Schonvermögen alles in die Pflegeheimkosten investieren.

    Eigenanteil im Pflegeheim: VDEK fordert Übernahme bestimmter Kosten

    In Anbetracht der immer wieder steigenden Eigenbeteiligung im Pflegeheim fordert der VDEK in einer Pressemitteilung unter anderem eine andere Kostenverteilung. So sollten etwa die Investitionskosten verpflichtend von den Ländern übernommen und nicht auf Pflegebedürftige umgelegt werden dürfen. Die Kostenersparnis für Pflegeheim-Bewohnerinnen und Bewohner läge aktuell im Bundesdurchschnitt bei 490 Euro pro Monat. Außerdem forderte die Chefin des VDEK, Ulrike Elsner, laut dpa auch eine Übernahme der Ausbildungskosten durch den Staat. Dafür müsse im Rahmen der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten Pflegereform eine Lösung gefunden werden.

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