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Kombinationsleistung bei Pflegegrad 2: Was bekommen Pflegebedürftige?

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Kombinationsleistung bei Pflegegrad 2: Was bekommen Pflegebedürftige?

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    Pflegebedürftige, die von Angehörigen und einem Pflegedienst versorgt werden, können die Kombinationsleistung nutzen.
    Pflegebedürftige, die von Angehörigen und einem Pflegedienst versorgt werden, können die Kombinationsleistung nutzen. Foto: Oliver Berg, picture alliance/dpa (Symbolbild)

    In Deutschland leben rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen, die in ihrem Alltag auf Hilfe und Pflege angewiesen sind. Die größte Gruppe unter den Pflegebedürftigen machen laut dem Statistischen Bundesamt Destatis mit 40,8 Prozent Personen mit Pflegegrad 2 aus. Von ihnen werden der aktuellen Pflegestatistik zufolge rund 92,7 Prozent zu Hause gepflegt. Das entspricht in etwa 1,88 Millionen pflegebedürftigen Menschen.

    Werden Betroffene zu Hause durch Angehörige gepflegt, haben sie dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge Anspruch auf Pflegegeld. Übernimmt zudem ein ambulanter Pflegedienst einen Teil der Pflege und wird die Pflegesachleistung nicht komplett ausgeschöpft, kann die sogenannte Kombinationsleistung beansprucht werden. Wie hoch ist in diesem Fall die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse für Personen mit Pflegegrad 2? 

    Pflegegeld und Pflegesachleistung: Was ist die Kombinationsleistung?

    Werden Pflegebedürftige nicht nur durch Angehörige, sondern auch durch einen ambulanten Pflegedienst zu Hause versorgt, können sie laut dem BMG Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren – über die Kombinationsleistung. Dabei vermindert sich das Pflegegeld anteilig in dem Umfang, in dem im jeweiligen Monat ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch genommen worden sind. 

    Für den Bezug der Kombinationsleistung, Kombinationspflege oder auch Kombipflege müssen Pflegebedürftige laut dem Pflegeportal pflege.de im Grunde die Voraussetzungen für Pflegegeld und Pflegesachleistungen erfüllen. Heißt: 

    • Pflegebedürftige müssen einen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch.
    • Die Pflege muss größtenteils zu Hause stattfinden.
    • Die Pflegesachleistungen werden nicht voll ausgeschöpft und nur teilweise in Anspruch genommen. Sonst lohnt sich die Kombinationsleistung nicht.

    Bei der Kombinationsleistung hängt die Höhe des Pflegegeldes laut pflege.de von der genutzten Pflegesachleistung ab. Werden also zum Beispiel 75 Prozent der Pflegesachleistungen ausgeschöpft, erhalten Pflegebedürftige über die Kombinationspflege 25 Prozent des Pflegegelds. 

    Beide Leistungen werden gleichermaßen von der gesetzlichen sowie privaten Pflegeversicherung ausgezahlt. Die Höhe ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Außerdem sind sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistung laut dem BMG im Rahmen der Pflegereform 2023 zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent und zum 1. Januar 2025 um weiter 4,5 Prozent erhöht worden. Bei Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige im Jahr 2025 nun 347 Euro Pflegegeld sowie maximal 796 Euro für ambulante Pflegesachleistungen. 

    Pflegegrad 2: Wie hoch ist die Kombinationsleistung?

    Etwa 43,7 Prozent der Pflegebedürftigen, die durch Angehörige und einen Pflegedienst oder nur durch einen Pflegedienst gepflegt werden, haben laut dem Statistischen Bundesamt einen Pflegegrad 2 und erhalten Pflegesachleistungen oder die Kombinationsleistung. Das sind über 457.000 Menschen.

    Für Pflegegrad 2 ergibt sich in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch bei der Kombinationsleistung ab 2025:

    Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst)PflegegeldPflegesachleistungKombileistung
    0 : 1000 Euro796 Euro796 Euro
    10 : 9034,70 Euro716,40 Euro751,10 Euro
    20 : 8069,40 Euro636,80 Euro706,20 Euro
    30 : 70104,10 Euro557,20 Euro661,30 Euro
    40 : 60138,80 Euro477,60 Euro616,40 Euro
    50 : 50173,50 Euro398 Euro571,50 Euro
    60 : 40208,20 Euro318,40 Euro526,60 Euro
    70 : 30242,90 Euro238,80 Euro481,70 Euro
    80 : 20277,60 Euro159,20 Euro436,80 Euro
    90 : 10312,30 Euro79,60 Euro391,90 Euro
    100 : 0347 Euro0 Euro347 Euro

    Bis Ende 2024 hatten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 folgenden Anspruch auf die Kombinationsleistung:

    Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst)PflegegeldPflegesachleistungKombileistung
    0 : 1000 Euro761 Euro761 Euro
    10 : 9033,20 Euro684,90 Euro718,10 Euro
    20 : 8066,40 Euro608,80 Euro675,20 Euro
    30 : 7099,60 Euro532,70 Euro632,30 Euro
    40 : 60132,80 Euro456,60 Euro589,40 Euro
    50 : 50166 Euro380,50 Euro546,50 Euro
    60 : 40199,20 Euro304,40 Euro503,60 Euro
    70 : 30232,40 Euro228,30 Euro460,70 Euro
    80 : 20265,60 Euro152,20 Euro417,80 Euro
    90 : 10298,80 Euro76,10 Euro374,90 Euro
    100 : 0332 Euro0 Euro332 Euro
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