In Deutschland leben etwa 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen. Davon haben laut dem Statistischen Bundesamt und der Pflegestatistik 2023 11,8 Prozent einen Pflegegrad 4. Während unter allen Pflegebedürftigen 85,9 Prozent zu Hause gepflegt werden, sind es bei Pflegegrad 4 nur 62,85 Prozent. Das entspricht in etwa 420.600 pflegebedürftigen Menschen.
Werden Betroffene zu Hause durch Angehörige gepflegt, haben sie dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge Anspruch auf Pflegegeld. Übernimmt zudem ein ambulanter Pflegedienst einen Teil der Pflege und wird die Pflegesachleistung nicht komplett ausgeschöpft, kann die sogenannte Kombinationsleistung beansprucht werden. Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 4?
Pflegegeld und Pflegesachleistung: Was ist die Kombinationsleistung?
Wenn Pflegebedürftige zu Hause mit mindestens Pflegegrad 2 von einem ambulanten Pflegedienst versorgt sowie von Angehörigen gepflegt werden, können sie unter Umständen die Kombinationsleistung beanspruchen. Dabei werden laut dem BMG Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert.
Genutzt werden kann die Kombinationsleistung nach Paragraf 38 SGB XI allerdings nur, wenn die Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft wird. In diesem Fall wird ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Es vermindert sich in dem Umfang, in dem im jeweiligen Monat ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch genommen worden sind. Heißt: Wird die Pflegesachleistung zu 65 Prozent genutzt, besteht noch Anspruch auf 35 Prozent des Pflegegeldes.
Der Pflegestatistik zufolge werden 1,1 Millionen Pflegebedürftige von Angehörigen zusammen mit einem Pflegedienst oder nur von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Sie haben also mindestens Anspruch auf Pflegesachleistungen, wenn nicht auf die Kombinationsleistung bestehend aus Pflegesachleistung und Pflegegeld.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 4: Wie hoch ist sie 2025?
Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen werden gleichermaßen von der gesetzlichen sowie privaten Pflegeversicherung ausgezahlt. Die genaue Höhe ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Zudem wurden beide Leistungen im Rahmen der Pflegereform 2023 zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent und zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 bekommen laut dem BMG 800 Euro Pflegegeld pro Monat und maximal 1859 Euro als Pflegesachleistung pro Monat.
Pflegegrad 4: Wie hoch ist die Kombinationsleistung?
Von den Pflegebedürftigen, die durch Angehörige und einen Pflegedienst oder nur durch einen Pflegedienst gepflegt werden, haben laut der aktuellen Pflegestatistik 12,5 Prozent einen Pflegegrad 4. Sie erhalten mindestens Pflegesachleistungen, wenn nicht die Kombinationsleistung.
Für Pflegegrad 4 ergibt sich in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch bei der Kombinationsleistung seit 2025:
Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst) | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Kombileistung |
---|---|---|---|
0 : 100 | 0 Euro | 1859 Euro | 1859 Euro |
10 : 90 | 80 Euro | 1673,10 Euro | 1753,10 Euro |
20 : 80 | 160 Euro | 1487,20 Euro | 1647,20 Euro |
30 : 70 | 240 Euro | 1301,30 Euro | 1541,30 Euro |
40 : 60 | 320 Euro | 1115,40 Euro | 1435,40 Euro |
50 : 50 | 400 Euro | 929,50 Euro | 1329,50 Euro |
60 : 40 | 480 Euro | 743,60 Euro | 1223,60 Euro |
70 : 30 | 560 Euro | 557,70 Euro | 1117,70 Euro |
80 : 20 | 640 Euro | 371,80 Euro | 1011,80 Euro |
90 : 10 | 720 Euro | 185,90 Euro | 905,90 Euro |
100 : 0 | 800 Euro | 0 Euro | 800 Euro |
Bis Ende 2024 bestand bei Pflegegrad 4 mit der Kombinationsleistung in der Pflege folgender Anspruch:
Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige: Pflegedienst) | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Anspruch |
---|---|---|---|
0 : 100 | 0 Euro | 1778 Euro | 1778 Euro |
10 : 90 | 76,50 Euro | 1600,20 Euro | 1676,70 Euro |
20 : 80 | 153 Euro | 1422,40 Euro | 1575,40 Euro |
30 : 70 | 229,50 Euro | 1244,60 Euro | 1474,10 Euro |
40 : 60 | 306 Euro | 1066,80 Euro | 1372,80 Euro |
50 : 50 | 382,50 Euro | 889 Euro | 1271,50 Euro |
60 : 40 | 459 Euro | 711,20 Euro | 1170,20 Euro |
70 : 30 | 535,50 Euro | 533,40 Euro | 1068,90 Euro |
80 : 20 | 612 Euro | 355,60 Euro | 967,60 Euro |
90 : 10 | 688,50 Euro | 177,80 Euro | 866,30 Euro |
100 : 0 | 765 Euro | 0 Euro | 765 Euro |
Übrigens: Genau wie bei den restlichen Pflegegraden ist auch bei Pflegegrad 4 der zeitliche Aufwand für die Pflege unerheblich.