Die Ampel-Regierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) im Jahr 2023 eine große Pflegereform auf den Weg gebracht. Viele Änderungen sind bereits 2023 und 2024 in Kraft getreten. Zuletzt wurden laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum 1. Januar 2025 fast alle Leistungen der Pflegeversicherung im Rahmen der Reform um 4,5 Prozent erhöht. Weitere Anpassungen waren dem Ampel-Plan zufolge für 2028 und alle drei Jahre danach vorgesehen. Laut dem Pflegeportal pflege.de hatte die Regierung sich auf eine Dynamisierung der Pflegeleistungen festgelegt. Diese sollten regelmäßig jeweils im Abstand von drei Jahren an die Preisentwicklung angepasst und erhöht werden.
Aufgrund des Koalitions-Bruchs im vergangenen Jahr stehen am 23. Februar 2025 vorgezogene Neuwahlen an. Im Bundestagswahlkampf nimmt auch das Thema Pflege eine wichtige Rolle ein. Die Parteien haben unterschiedliche Pläne in ihren Programmen vorgestellt. Was bedeutet das aber für die Pflege im Jahr 2028 und den folgenden Jahren? Ist die Erhöhung auch mit einer neuen Bundesregierung sicher?
Pflege-Erhöhung 2028: Wie hoch ist sie?
Im Sinne der Leistungsdynamisierung in der Pflegeversicherung ist in § 30 SGB XI für die Erhöhung zum 1. Januar 2028 anders als für die Anpassung im Januar 2025 kein genauer Betrag vorgeschrieben. Im Gesetz heißt es, dass die Geld- und Sachleistungen „in Höhe des kumulierten Anstiegs der Kerninflationsrate in den letzten drei Kalenderjahren, für die zum Zeitpunkt der Erhöhung die entsprechenden Daten vorliegen, nicht jedoch stärker als der Anstieg der Bruttolohn- und Gehaltssumme je abhängig beschäftigten Arbeitnehmer im selben Zeitraum“ steigen sollen.
Heißt: Die Pflege-Erhöhung 2028 hängt von der Höhe der Kerninflationsraten der Jahre 2025, 2026 und 2027 ab, darf aber die Lohnentwicklung in diesen Jahren nicht übersteigen. Um wie viel Prozent die Leistungen der Pflegeversicherung steigen werden, ist also noch nicht sicher. Ist die Erhöhung aber überhaupt sicher?
Pflege 2028 mit neuer Regierung: Ist die Erhöhung sicher?
Zwar hat die Regierung über eine Dynamisierung der Pflegeleistungen alle drei Jahre gesprochen, im Gesetz ist allerdings nur eine Anpassung für ein Jahr auf dieser Grundlage festgeschrieben. Wie ein Sprecher des BMG auf Nachfrage erklärt, „schreibt das SGB XI in § 30 zum 1. Januar 2028 eine Leistungsdynamisierung“ vor. Aber: „Eine weitere Leistungsdynamisierung nach 2028 ist gesetzlich nicht festgelegt.“ Die Erhöhung 2028 dürfte also sicher sein. Was die weiteren Leistungsanpassungen in den Jahren 2031, 2034, 2037 und Co. angeht, ist deren Umsetzung ungewiss. Denn: „Zu Maßnahmen einer nächsten Bundesregierung bzw. einer nächsten Koalition können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden“, erklärt der BMG-Sprecher.
Er weist außerdem darauf hin, dass die Bundesregierung bereits im Mai 2023 Empfehlungen für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der Pflegeversicherung erarbeitet hat, die im Juli 2024 vom Bundeskabinett verabschiedet wurden. Der Bericht beleuchtet die finanziellen Herausforderungen der Pflegekasse bis ins Jahr 2060 und analysiert verschiedene Szenarien. Dabei wurden dem Sprecher zufolge auch die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger, mögliche Auswirkungen auf die Pflegebedürftigen sowie auf Sozialhilfeträger und verschiedene Stellschrauben auf der Einnahme- und Ausgabeseite untersucht. Auch das Thema Leistungsdynamisierung wurde in dem Bericht „ausführlich erörtert“ – allerdings ohne Konsequenz.
Denn: Der Bericht diente als Grundlage für Gespräche innerhalb der Bundesregierung zu möglichen kurz-, mittel- und langfristigen Reformmaßnahmen. Dazu gehörte laut dem BMG-Sprecher auch das Thema Dynamisierung. Aber: „Da seit dem 6. November 2024 keine Mehrheiten für die Regierungskoalition im Deutschen Bundestag mehr bestanden [Anm. d. Red.: An diesem Tag hat der Bundeskanzler Christian Lindner (FDP) als Bundesfinanzminister entlassen, die Koalition ist zerbrochen und SPD und Grüne haben als Minderheitsregierung weiterregiert.], konnten die entsprechenden Reformbemühungen nicht weiter fortgesetzt und abgeschlossen werden.“
Weiter erklärt der Sprecher, dass eine Reform der Finanzierung der Pflegeversicherung daher eine der vordringlichen Aufgaben sei, die in der neuen Legislaturperiode angegangen werden müsse.
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